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Fischereierlaubnisschein

eine vom Fischereiberechtigten bzw. Pächter (z. B. Angelverein) ausgestellte privatrechtliche Erlaubnis zum Fischfang; er enthält u. a. die genaue Bezeichnung des Gewässers sowie Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte, Köder und Fangmenge.

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