Lexikon
Fusiọnskontrolle
ZusammenschlusskontrolleAufgabenbereich des Bundeskartellamtes, um einen funktionierenden Wettbewerb zu erhalten. Die Fusionskontrolle hat das Ziel, durch Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vorzubeugen. Die Fusionskontrolle ist durch die 2. Kartellgesetznovelle von 1973 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt und durch spätere Novellierungen verbessert worden. Sie geht weiter als die Missbrauchsaufsicht, da sie nicht nur vorbeugend, sondern auch nachträglich eingreifen kann.
Wissenschaft
„Waffen waren bei Olympia verboten“
Der olympische Friedensgedanke ist ein historisches Vermächtnis der griechischen Antike an die Neuzeit – oder? Der Olympiahistoriker Stephan Wassong räumt mit einigen Missverständnissen auf. Das Gespräch führte ROLF HESSBRÜGGE Herr Prof. Wassong, alle paar Jahre beschwört die Welt den „olympischen Frieden“, den es aber nie zu...
Wissenschaft
Wie unser Gehirn aus Fehlern lernt
Wenn sich Regeln plötzlich ändern, reagiert unser Gehirn darauf und baut im Kortex die neuronalen Netzwerke um, die für Lern- und Entscheidungsprozesse zuständig sind. Diese Reorganisation läuft schicht- und schrittweise ab: von unten nach oben und von chaotisch zu rhythmisch, wie Neurowissenschaftler nun anhand von Mäusen...