Lexikon

Fusinskontrolle

Zusammenschlusskontrolle
Aufgabenbereich des Bundeskartellamtes, um einen funktionierenden Wettbewerb zu erhalten. Die Fusionskontrolle hat das Ziel, durch Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vorzubeugen. Die Fusionskontrolle ist durch die 2. Kartellgesetznovelle von 1973 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt und durch spätere Novellierungen verbessert worden. Sie geht weiter als die Missbrauchsaufsicht, da sie nicht nur vorbeugend, sondern auch nachträglich eingreifen kann.
Solar, Solarzelle
Wissenschaft

Wasserstoff aus der Wüste

Der Bedarf an „grünem“ Wasserstoff wird deutlich wachsen. Doch woher soll er kommen? Im Fokus steht der Import aus sonnenreichen Regionen. von GÜVEN PURTUL Grüner Wasserstoff soll das „neue Erdöl“ werden. Doch dazu braucht es sehr viel von dem Gas. Bisher ist es freilich ein rares und daher teures Gut. Das zeigt sich etwa beim...

Epileptische Anfälle
Wissenschaft

Wenn das Gehirn ausfällt

Forschende entwickeln Implantate und Wearables, um Patienten das Leben mit Epilepsie zu erleichtern. von SUSANNE DONNER Viele ahnen es sicherlich nicht: Aber fast jeder Zehnte hierzulande erlebt im Laufe seines Lebens tatsächlich selbst einen epileptischen Anfall. Nicht selten wird er durch ein konkretes Ereignis ausgelöst: Nach...

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