Lexikon
Fusiọnskontrolle
ZusammenschlusskontrolleAufgabenbereich des Bundeskartellamtes, um einen funktionierenden Wettbewerb zu erhalten. Die Fusionskontrolle hat das Ziel, durch Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vorzubeugen. Die Fusionskontrolle ist durch die 2. Kartellgesetznovelle von 1973 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt und durch spätere Novellierungen verbessert worden. Sie geht weiter als die Missbrauchsaufsicht, da sie nicht nur vorbeugend, sondern auch nachträglich eingreifen kann.
Wissenschaft
Rekord-schnelle Saltos
Video: Videoaufnahmen mit 10.863 Bildern pro Sekunde verdeutlichen, wie rasant sich Dicyrtomina minuta Salto-schlagend in die Luft katapultieren kann. © Adrian Smith Rampenlicht an für winzige Akrobaten: Ein Forschungsteam hat die erstaunlichen Sprungfähigkeiten winziger Bewohner unserer Gärten aufgedeckt. Die sogenannten...
Wissenschaft
Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert
Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...
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