Lexikon
Fusiọnskontrolle
ZusammenschlusskontrolleAufgabenbereich des Bundeskartellamtes, um einen funktionierenden Wettbewerb zu erhalten. Die Fusionskontrolle hat das Ziel, durch Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen der Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung vorzubeugen. Die Fusionskontrolle ist durch die 2. Kartellgesetznovelle von 1973 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt und durch spätere Novellierungen verbessert worden. Sie geht weiter als die Missbrauchsaufsicht, da sie nicht nur vorbeugend, sondern auch nachträglich eingreifen kann.
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