Als Fusion bezeichnet man den Zusammenschluss von Unternehmen zu einer wirtschaftlich und rechtlich einheitlich neuen Gesellschaft. Anders als bei einem Konzern geben bei einer Fusion die "Fusionäre“ ihre Eigenständigkeit auf. Die Ziele einer Fusion sind u. a. der Aufbau einer wirtschaftlichen Machtposition, die Sicherung der Absatzwege, die Erschließung neuer Märkte, die Bildung von Synergien oder auch steuerpolitische Vorteile.
Die Fusion ist in Deutschland im Umwandlungsgesetz geregelt. Dieses unterscheidet zwischen Verschmelzung durch Aufnahme und Verschmelzung durch Neugründung. Im ersten Fall überträgt ein Unternehmen sein gesamtes Vermögen auf eine andere Gesellschaft. Die Anteilsinhaber des übertragenden Unternehmens erhalten im Umtausch Anteilsrechte am übernehmenden Unternehmen. Im zweiten Fall wird eine neue Gesellschaft gebildet, die das Vermögen der Fusionäre komplett übernimmt. Die Anteilsinhaber erhalten im Umtausch Anteile an der Neugründung.
In Deutschland unterliegen Fusionen den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und somit der Fusionskontrolle. Grenzüberschreitende Fusionen in der EU werden von der Europäischen Kommission kontrolliert.