Gesundheit A-Z

Gerätesicherheitsgesetz

Abk. GSiG, Gesetz, nach dem Arbeitsgeräte nur verkauft oder verwendet werden dürfen, wenn sie bei sachgemäßem Gebrauch keine Gefahr für den Bediener oder Dritte darstellen. Medizinprodukte müssen zusätzlich den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes genügen.