Lexikon
Getrenntleben
im Ehescheidungsrecht (Ehescheidung) Grundlage der Zerrüttungsvermutung. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Haben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt gelebt, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedarf.
Wissenschaft
Schwebende Atome als Magnetsensoren
Ein Raster aus 270 Rubidium-Atomen, gefangen in optischen Pinzetten, dient als Magnetometer mit einer einzigartigen räumlichen Auflösung. von DIRK EIDEMÜLLER Als der Nobelpreis für Physik des Jahres 1997 vergeben wurde, vermochten sich vermutlich weder die Preisträger noch die Jury vorzustellen, wozu die preisgekrönte Arbeit...
Wissenschaft
Bei Fieber hilft Wärme
Warum warme Kleidung und Wärmflasche selbst bei hohem Fieber empfehlenswert sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn wir Fieber bekommen, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass unser Immunsystem schwer damit beschäftigt ist, irgendwo im Körper einen Infekt zu bekämpfen. Denn die dabei ablaufenden biochemischen Reaktionen...