Lexikon
Getrenntleben
im Ehescheidungsrecht (Ehescheidung) Grundlage der Zerrüttungsvermutung. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Haben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt gelebt, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, ohne dass es weiterer Voraussetzungen bedarf.
Wissenschaft
Die Gebrechlichkeit des Genoms
Forscher untersuchen, wie Schäden im Erbgut den Alterungsprozess beeinflussen. Ihre Vision: Die natürlichen DNA-Reparaturmechanismen so zu verbessern, dass die gesunde Lebenszeit verlängert wird. von FRANK FRICK Graue Haare, faltige Haut, steife Gelenke, erhöhte Anfälligkeit für Krankheiten, nachlassende geistige Leistung: Für...
Wissenschaft
Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis
Im Sommer 2022 machten sie massenweise Fischen und anderen Flussbewohnern den Garaus: Den toxischen Mikroalgen der Oder-Katastrophe haben Forschenden nun ins Erbgut geblickt. Die Sequenzierung des Genoms der Einzeller hat unter anderem die DNA-Bereiche aufgedeckt, die für die Struktur ihres Gifts und damit für dessen...