Lexikon

Gewährträgerhaftung

die volle und unbeschränkte Haftung des Gewährträgers (Gemeinde, Kreis, Land, Bund) für die Verbindlichkeiten der von ihm errichteteten öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute (Sparkassen, Landesbanken u. a.); ab Mitte 2005 für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben neu geregelt. Für alle nach dem 18. 7. 2005 vereinbarten Verbindlichkeiten besteht danach keine Haftung des Gewährträgers mehr; zwischen 19. 7. 2001 und 18. 7. 2005 vereinbarte Verbindlichkeiten fallen unter die Gewährträgerhaftung, wenn deren Laufzeit nicht über den 31. 12. 2015 hinausgeht; für vor dem 19. 7. 2001 eingegangene Verbindlichkeiten besteht volle und zeitlich unbegrenzte Gewährträgerhaftung.
Lithium, Salinen
Wissenschaft

Begierig nach Lithium

Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...

Wissenschaft

Schmilzt die Finsternis?

Neue Messungen deuten darauf hin, dass die Dunkle Energie im Weltall nicht konstant bleibt, sondern abnimmt. Das hätte unabsehbare Konsequenzen für die Physik – und für die ferne Zukunft. von RÜDIGER VAAS Die Dunkle Energie ist klarerweise das größte Rätsel im Universum. Denn sie macht hinsichtlich der Energiedichte mehr als zwei...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon