Lexikon

Kreis

Recht
1. öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet wahrnimmt. Der Kreis, auch Landkreis, hat ein Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG), er erfüllt darüber hinaus aber auch staatliche Verwaltungsaufgaben als Auftragsangelegenheiten. Hauptorgan ist in der Regel der Kreistag. Gemeindeverband. – In der Schweiz: Verwaltungsbezirk in einzelnen Kantonen. – Österreich kennt keine dem deutschen Landkreis gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft oder Verwaltungseinheit (Bezirkshauptmannschaft).
Horst-Michael Prasser
Wissenschaft

»Wir brauchen Kernkraft für die Industrie und erneuerbare Energie für die Haushalte«

Der Schweizer Wissenschaftler Horst-Michael Prasser erklärt, was kleine, modulare Reaktoren auszeichnet und ob sich ihr Einsatz lohnt. Das Gespräch führte Martin Angler Große Konzerne wie Amazon und Google bestellen Prototypen kleiner, modularer Kernreaktoren, sogenannter SMR. Was ist da los? Ganz einfach. Die brauchen...

Übergewicht
Wissenschaft

Neue Definition für Adipositas vorgeschlagen

Ob eine Person übergewichtig ist, wird bisher anhand des Verhältnisses von Gewicht und Körpergröße bestimmt. Dieser sogenannte Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt aber nicht die Verteilung des Fettes im Körper und lässt zudem außer Acht, dass beispielsweise auch viel Muskelmasse zu einem hohen Gewicht führen kann. Eine...

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