Lexikon

Kreis

Recht
1. öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet wahrnimmt. Der Kreis, auch Landkreis, hat ein Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG), er erfüllt darüber hinaus aber auch staatliche Verwaltungsaufgaben als Auftragsangelegenheiten. Hauptorgan ist in der Regel der Kreistag. Gemeindeverband. In der Schweiz: Verwaltungsbezirk in einzelnen Kantonen. Österreich kennt keine dem deutschen Landkreis gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft oder Verwaltungseinheit (Bezirkshauptmannschaft).
Glaube.jpg
Wissenschaft

Kein Kollaps im Paradies auf Erden

Ostern 1722 sind niederländische Seefahrer irgendwo zwischen dem südamerikanischen Kontinent und Neuseeland auf eine Insel gestoßen, die als einsamster Ort der Erde bekannt wurde. Denn sie liegt am weitesten von jeder anderen menschlichen Siedlung entfernt. Die Niederländer gaben dem kleinen Flecken Land im riesigen Meer den...

Mauersegler
Wissenschaft

Tierische Auszeit

Wenn Lebensbedingungen zu schlecht werden, treten manche Tiere die Flucht nach innen an und fahren ihren Stoffwechsel herunter. Auf den Spuren einer tierischen Superkraft. von RALF STORK Die Evolution hat viele Wege gefunden, wie Tiere die Herausforderungen des Winters meistern. Manche setzen auf eine Fettschicht und ein gut...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch