Lexikon

Kreis

Recht
1. öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet wahrnimmt. Der Kreis, auch Landkreis, hat ein Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG), er erfüllt darüber hinaus aber auch staatliche Verwaltungsaufgaben als Auftragsangelegenheiten. Hauptorgan ist in der Regel der Kreistag. Gemeindeverband. In der Schweiz: Verwaltungsbezirk in einzelnen Kantonen. Österreich kennt keine dem deutschen Landkreis gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft oder Verwaltungseinheit (Bezirkshauptmannschaft).
Drohnen
Wissenschaft

Die Drohnen-Feuerwehr

Bei schwierigen Einsätzen wie der Bekämpfung eines Waldbrands sind Rettungskräfte oft selbst in Gefahr. Jetzt erhalten sie Unterstützung durch eigenständig agierende Drohnen und Künstliche Intelligenz. von MARTIN ANGLER Als die Drohne der Bieszczady-Bergretter in den Himmel über den Karpaten aufsteigt, sind bereits 24 Stunden...

Norwegen
Wissenschaft

Geologie im Zeitraffer

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