Lexikon

Kreis

Recht
1. öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet wahrnimmt. Der Kreis, auch Landkreis, hat ein Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG), er erfüllt darüber hinaus aber auch staatliche Verwaltungsaufgaben als Auftragsangelegenheiten. Hauptorgan ist in der Regel der Kreistag. Gemeindeverband. In der Schweiz: Verwaltungsbezirk in einzelnen Kantonen. Österreich kennt keine dem deutschen Landkreis gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft oder Verwaltungseinheit (Bezirkshauptmannschaft).
Rheuma, Kinder, Medizin
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KI und Umfrage
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Wie beliebt sind bestimmte Politiker? Welche Marktchancen hat ein neues Produkt? Um solche Fragen zu beantworten, kommen häufig Online-Umfragen zum Einsatz. Doch immer besser werdende KI-Sprachmodelle bedrohen die Aussagekraft solcher Erhebungen. Zwar bauen viele Umfragetools Tests ein, um computergenerierte Antworten zu erkennen...

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