Lexikon
Kreis
Recht
1. öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet wahrnimmt. Der Kreis, auch Landkreis, hat ein Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG), er erfüllt darüber hinaus aber auch staatliche Verwaltungsaufgaben als Auftragsangelegenheiten. Hauptorgan ist in der Regel der Kreistag. Gemeindeverband. – In der Schweiz: Verwaltungsbezirk in einzelnen Kantonen. – Österreich kennt keine dem deutschen Landkreis gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft oder Verwaltungseinheit (Bezirkshauptmannschaft).
Wissenschaft
Zu viel oder zu wenig
Das Hormon Insulin sorgt dafür, dass der Einfachzucker Glukose aus dem Blut in die Zellen gelangt. Wenn dieser Mechanismus gestört ist, kommt es zu Diabetes unterschiedlichen Typs. von SIGRID MÄRZ Zucker ist eine unserer wichtigen Energiequellen: schnell verfügbar und in der Regel gut verträglich. Wenn wir von Zucker sprechen,...
Wissenschaft
Von Farben, Flecken und wichtigen Fragen
Oft heißt es in der Wissenschaft: Wichtiger als Antworten zu finden, ist es, die richtigen Fragen zu stellen. Denn nur die richtigen Fragen ebnen den Weg zu echten Antworten – indem sie Tür und Tor zu klaren Experimenten öffnen, deren Resultate zu wichtigen neuen Erkenntnissen führen. Doch genau darin liegt der entscheidende...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Natur neu erfinden
News der Woche 31.10.2025
Wann Dinos warmblütig wurden
Kernkraft: zu teuer und zu langsam?
Unbekanntes Rendezvous
Die grüne Revolution