Lexikon
Kreis
Recht
1. öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, die überörtliche Aufgaben für das Kreisgebiet wahrnimmt. Der Kreis, auch Landkreis, hat ein Recht auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 GG), er erfüllt darüber hinaus aber auch staatliche Verwaltungsaufgaben als Auftragsangelegenheiten. Hauptorgan ist in der Regel der Kreistag. Gemeindeverband. – In der Schweiz: Verwaltungsbezirk in einzelnen Kantonen. – Österreich kennt keine dem deutschen Landkreis gleichgestellte Selbstverwaltungskörperschaft oder Verwaltungseinheit (Bezirkshauptmannschaft).
Wissenschaft
Innovativer Zement soll Gebäude kühlen
Wenn die Sonne auf Gebäude scheint, heizen sich ihre Wände und Dächer auf und geben die Wärme nach innen und außen ab. Dadurch bilden sich städtische Wärmeinseln und der Energiebedarf für Klimaanlagen steigt. Ein neuartiger Zement soll Abhilfe schaffen: Weil er das Sonnenlicht streut, statt es zu absorbieren, bleibt er sogar...
Wissenschaft
Künstliches Gewebe
Forscher können defekte Zellen des menschlichen Körpers bald durch Zellen aus dem Labor ersetzen. In Studien wird die Verträglichkeit der Therapie derzeit weltweit bei Patienten mit 34 unterschiedlichen Erkrankungen getestet. von RAINER KURLEMANN Die Revolution in der Medizin hat begonnen, aber noch sind es wenige, die von den...
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