Lexikon

Hedging

[
ˈhɛdʒiŋ; das; englisch
]
eine Form des Devisentermingeschäfts zum Zwecke der Verlustbegrenzung bei Wechselkursschwankungen für im Ausland gehaltene Vermögenspositionen oder in fremder Währung zu zahlende Verpflichtungen. Für Vermögen in Fremdwährung wird ein gleich hoher Betrag in dieser Auslandswährung mit gleichem Fälligkeitstermin aufgenommen, so dass unabhängig von der Kursentwicklung der Auslandswährung bei Fälligkeit z. B. ein Kursverlust am Vermögen durch einen Kursgewinn an der Verbindlichkeit ausgeglichen wird. Das Kursrisiko wird durch Hedging in Kosten umgewandelt, die sich aus Zinsdifferenzen und Risikoprämien ergeben (Finanz-Hedging). Zur Absicherung gegen Verluste aufgrund starker Preisschwankungen bei Rohstoffen dienen Warentermingeschäfte, bei denen der Verarbeiter eines Rohstoffs gleichzeitig mit dem Einkauf die gleiche Menge des benötigten Rohstoffs als Terminware wieder verkauft, und zwar zu dem Termin, an dem er die fertig gestellten Waren voraussichtlich verkaufen wird (Rohstoff-Hedging). In Deutschland ist das Hedging im Vergleich zu den USA weniger verbreitet.
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