Lexikon
Konjunktụrausgleichsrücklage
ein bei der Dt. Bundesbank gebildetes unverzinsl. Guthaben des Bundes oder der Länder zur stabilitätspolitischen Stilllegung von Haushaltsmitteln im Falle eines gesamtwirtschaftl. Nachfrageüberschusses. Das Stabilitäts- u. Wachstumsgesetz von 1967 sieht fakultative Konjunkturausgleichsrücklagen nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsplanung u. obligatorische Konjunkturausgleichsrücklagen aufgrund einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundes oder einer konjunkturpolit. Erhöhung der Einkommen- u. Körperschaftsteuer vor. Die Mittel der K. sollen im Falle einer konjunkturellen Abschwächung zusätzl. öffentl. Ausgaben ermöglichen. Auch Deficitspending.
Wissenschaft
Das schwächere Geschlecht
Nein, in obigem Titel sind nicht die Frauen gemeint, sondern die Männer. Wer glaubt, die männliche Stärke könne durch einen Boxkampf bewiesen werden, weil er zeigt, dass die Herren mit dem Y-Chromosom im Schnitt besser zuschlagen können als ihr Gegenüber mit zwei X-Chromosomen, sollte dies besser nochmal überdenken. Meine...
Wissenschaft
„Waffen waren bei Olympia verboten“
Der olympische Friedensgedanke ist ein historisches Vermächtnis der griechischen Antike an die Neuzeit – oder? Der Olympiahistoriker Stephan Wassong räumt mit einigen Missverständnissen auf. Das Gespräch führte ROLF HESSBRÜGGE Herr Prof. Wassong, alle paar Jahre beschwört die Welt den „olympischen Frieden“, den es aber nie zu...