Lexikon

Konjunktụrausgleichsrücklage

ein bei der Dt. Bundesbank gebildetes unverzinsl. Guthaben des Bundes oder der Länder zur stabilitätspolitischen Stilllegung von Haushaltsmitteln im Falle eines gesamtwirtschaftl. Nachfrageüberschusses. Das Stabilitäts- u. Wachstumsgesetz von 1967 sieht fakultative Konjunkturausgleichsrücklagen nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsplanung u. obligatorische Konjunkturausgleichsrücklagen aufgrund einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundes oder einer konjunkturpolit. Erhöhung der Einkommen- u. Körperschaftsteuer vor. Die Mittel der K. sollen im Falle einer konjunkturellen Abschwächung zusätzl. öffentl. Ausgaben ermöglichen. Auch Deficitspending.
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