Lexikon
Konjunktụrausgleichsrücklage
ein bei der Dt. Bundesbank gebildetes unverzinsl. Guthaben des Bundes oder der Länder zur stabilitätspolitischen Stilllegung von Haushaltsmitteln im Falle eines gesamtwirtschaftl. Nachfrageüberschusses. Das Stabilitäts- u. Wachstumsgesetz von 1967 sieht fakultative Konjunkturausgleichsrücklagen nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsplanung u. obligatorische Konjunkturausgleichsrücklagen aufgrund einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundes oder einer konjunkturpolit. Erhöhung der Einkommen- u. Körperschaftsteuer vor. Die Mittel der K. sollen im Falle einer konjunkturellen Abschwächung zusätzl. öffentl. Ausgaben ermöglichen. Auch Deficitspending.
Wissenschaft
Der große Ausbruch des Kolumbo
Im Jahr 1650 explodierte ein Unterwasservulkan und löste in der Ägäis einen gewaltigen Tsunami aus. Nun ermöglichten es seismische 3D-Analysen, die Eruption zu rekonstruieren. von DIRK EIDEMÜLLER Die Katastrophe hatte sich schon über Wochen und Monate angekündigt: Im Jahr 1650 bebte immer wieder die Erde auf Santorin und den...
Wissenschaft
Zombies wanken durch die Wissenschaft
Eines ist Konsens in der Wissenschaftsgemeinde: Erweisen sich publizierte Ergebnisse als nicht haltbar, muss der betreffende Forschungsartikel zurückgezogen („retracted“) werden. Bis vor einem Vierteljahrhundert geschah dies nur selten – und wenn, dann fast nur wegen unabsichtlicher Fehler: etwa weil man festgestellt hatte, dass...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Zuckerrüben im MRT
Auch leise ist zu laut
Rettet uns der Wasserstoff?
Das Labor im All
Eine Arche im ewigen Eis
Klimafreudliche Trunkenheit