Lexikon

Luftfahrt-Bundesamt

Abk. LBA, durch Gesetz vom 30. 11. 1954 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung; Sitz: Braunschweig. Für den Bereich der Zivilluftfahrt obliegt dem LBA im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Prüfung u. Zulassung von Luftfahrtgeräten, Erlaubniserteilung für Verkehrs- u. Berufsflugzeugführer, Prüfung des techn. u. flugbetriebl. Zustandes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen u. Luftfahrschulen u. die Flugunfalluntersuchung.
Spritze, Tier, Medikamente
Wissenschaft

Toxine als Medikamente

Immer mehr Details über Zusammensetzung und Wirkmechanismen tierischer Gifte kommen ans Licht – vielversprechend für die Entwicklung neuer Medikamente. von CHRISTIAN JUNG Viele Tiergifte richten sich gegen einen Standardbaustein der Zellmembranen fast aller Lebewesen: die Ionenkanäle. Das sind hochspezialisierte Proteine, die wie...

Sprung, Magnet
Wissenschaft

Der große Sprung

Ein neuartiger Hochtemperatursupraleiter funktioniert bereits bei kühler Raumtemperatur – wenn auch nur unter hohem Druck. Ein wichtiger Schritt in Richtung Alltagsanwendung ist getan. von DIRK EIDEMÜLLER Bei der Suche nach Supraleitern bei Raumtemperatur geht es um den heiligen Gral der Energietechnik. Wenn sich ein solches...

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