Lexikon

Luftfahrt-Bundesamt

Abk. LBA, durch Gesetz vom 30. 11. 1954 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung; Sitz: Braunschweig. Für den Bereich der Zivilluftfahrt obliegt dem LBA im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Prüfung u. Zulassung von Luftfahrtgeräten, Erlaubniserteilung für Verkehrs- u. Berufsflugzeugführer, Prüfung des techn. u. flugbetriebl. Zustandes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen u. Luftfahrschulen u. die Flugunfalluntersuchung.
AMOC
Wissenschaft

Klima-Kipppunkte sind kaum vorhersagbar

Das Konzept der Klima-Kipppunkte besagt, dass das Überschreiten bestimmter kritischer Schwellen im Klimasystem eine Kaskade unumkehrbarer Veränderungen auslöst. Wann allerdings solche Kipppunkte erreicht sind, lässt sich noch schwieriger vorhersagen als bisher angenommen. Das zeigt eine aktuelle Studie am Beispiel der...

Mikropartikel, Plasma
Wissenschaft

Perlenkette im Plasma

Seit vielen Jahren wundern sich Forscher, warum sich in einem ionisierten Gas Reihen aus Staubpartikeln bilden können. Nun ist das Rätsel gelöst. von DIRK EIDEMÜLLER Das Plasmakristall-Experiment ist die älteste noch in Betrieb befindliche Versuchsreihe an Bord der Internationalen Raumstation (ISS). Seit rund zwanzig Jahren ist...

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