Lexikon
Luftfahrt-Bundesamt
Abk. LBA, durch Gesetz vom 30. 11. 1954 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung; Sitz: Braunschweig. Für den Bereich der Zivilluftfahrt obliegt dem LBA im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Prüfung u. Zulassung von Luftfahrtgeräten, Erlaubniserteilung für Verkehrs- u. Berufsflugzeugführer, Prüfung des techn. u. flugbetriebl. Zustandes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen u. Luftfahrschulen u. die Flugunfalluntersuchung.
Wissenschaft
Tiere in der Antarktis mit H5N1-Virus infiziert
Der Vogelgrippe-Erreger breitet sich weltweit immer weiter aus und dringt dabei bis in die abgelegensten Orte vor, wie eine neue Studie zeigt. Das H5N1-Virus hat demnach inzwischen auch diverse Wildtiere in der Antarktis infiziert, darunter verschiedene Vögel und Säugetiere wie Seeelefanten und Seebären. Der Erreger verbreitete...
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...
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