Lexikon

Luftfahrt-Bundesamt

Abk. LBA, durch Gesetz vom 30. 11. 1954 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung; Sitz: Braunschweig. Für den Bereich der Zivilluftfahrt obliegt dem LBA im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Prüfung u. Zulassung von Luftfahrtgeräten, Erlaubniserteilung für Verkehrs- u. Berufsflugzeugführer, Prüfung des techn. u. flugbetriebl. Zustandes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen u. Luftfahrschulen u. die Flugunfalluntersuchung.
Illustration eines Gehirns, das gewaschen und gereinigt wird
Wissenschaft

Schlafmittel stören die natürliche Reinigung des Gehirns

Wer gut schläft, fühlt sich nicht nur ausgeruht, sondern wacht buchstäblich mit frischem Kopf auf, wie eine neue Studie belegt. Demnach spült ein hormonell betriebener Mechanismus während des Tiefschlafs Abfallstoffe aus dem Gehirn weg, die sich tagsüber abgelagert haben. Diese natürliche “Müllabfuhr” reinigt Nacht für Nacht das...

Forscher mit Bakterienkultur
Wissenschaft

Sauerstoffatmung schon vor der Photosynthese?

Die Erdatmosphäre reicherte sich erst durch die Photosynthese der Cyanobakterien und anderer photosynthetisch aktiver Organismen mit Sauerstoff an. Erst dies ermöglichte die Entwicklung komplexerer Sauerstoff-atmender Organismen. Für ihre Stoffwechsel waren Moleküle wie die aeroben Chinone von großer Bedeutung. Forschende haben...

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