Lexikon
Luftfahrt-Bundesamt
Abk. LBA, durch Gesetz vom 30. 11. 1954 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung; Sitz: Braunschweig. Für den Bereich der Zivilluftfahrt obliegt dem LBA im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Prüfung u. Zulassung von Luftfahrtgeräten, Erlaubniserteilung für Verkehrs- u. Berufsflugzeugführer, Prüfung des techn. u. flugbetriebl. Zustandes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen u. Luftfahrschulen u. die Flugunfalluntersuchung.
Wissenschaft
Ein Stoff zum Staunen
Viele Eigenschaften des Wassers sind nicht grundlegend verstanden. Dabei spielen sie für das Leben auf der Erde eine entscheidende Rolle. Wissenschaftler sind dabei, die Geheimnisse endlich zu lüften. von JAN BERNDORFF Der 13-jährige Erasto Mpemba war etwas spät dran an jenem Schultag im Jahr 1963. Im Fach Naturwissenschaften an...
Wissenschaft
Fossilfund belegt weite Verbreitung des Paranthropus
Der Paranthropus war ein Verwandter unserer vormenschlichen Vorfahren. Jetzt haben Forschender mehr als 1000 Kilometer nördlich des bisher angenommenen Verbreitungsgebiets einen fossilen Kiefer gefunden, der sich eindeutig dem Paranthropus zuordnen lässt. Damit reiht sich auch diese Gattung in die zahlreichen Homininen ein, die...