Lexikon

Luftfahrt-Bundesamt

Abk. LBA, durch Gesetz vom 30. 11. 1954 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung; Sitz: Braunschweig. Für den Bereich der Zivilluftfahrt obliegt dem LBA im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Prüfung u. Zulassung von Luftfahrtgeräten, Erlaubniserteilung für Verkehrs- u. Berufsflugzeugführer, Prüfung des techn. u. flugbetriebl. Zustandes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen u. Luftfahrschulen u. die Flugunfalluntersuchung.
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Wissenschaft

Wie hoch ist die Klimasensitivität?

Klimawissenschaftler streiten sich über eine Zahl. Eine einzige Zahl namens Klimasensitivität. Und nein, das ist kein Maß dafür, wie empfindlich einige Menschen reagieren, wenn ihnen „schon wieder ein blöder Artikel zum Klimawandel“ vorgesetzt wird. Sondern die Klimasensitivität beschreibt eine Eigenschaft jener Computermodelle,...

Wissenschaft

Die Verteilung der Arten

An manchen Orten der Erde gibt es einen hohen Artenreichtum, an anderen leben nur wenige Arten. Biodiversitätsforscher untersuchen, wie Artenvielfalt entsteht und sich über die Erde verteilt. von JOHANNA ZIELINSKI Vor etwa vier Milliarden Jahren entstand auf unserer Erde das erste Leben. Seitdem hat sich eine unglaubliche...

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