Lexikon
Luftfahrt-Bundesamt
Abk. LBA, durch Gesetz vom 30. 11. 1954 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung; Sitz: Braunschweig. Für den Bereich der Zivilluftfahrt obliegt dem LBA im Auftrag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Prüfung u. Zulassung von Luftfahrtgeräten, Erlaubniserteilung für Verkehrs- u. Berufsflugzeugführer, Prüfung des techn. u. flugbetriebl. Zustandes sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen u. Luftfahrschulen u. die Flugunfalluntersuchung.
Wissenschaft
Wie Fledermäuse Zusammenstöße vermeiden
Fledermäuse können in großen Schwärmen aus tausenden Tieren auf engem Raum fliegen, ohne dabei in der Luft zusammenzustoßen. Wie ihnen das gelingt, haben nun Biologen herausgefunden. Demnach passen die Tiere sowohl ihre Flugbewegungen als auch die Rufe ihrer Echoortung an die herausfordernde Situation beim abendlichen...
Wissenschaft
Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst
Baustoffe wie Beton haben einen schlechten Klima-Fußabdruck, weil bei ihrer Herstellung große Mengen an CO2 freigesetzt werden. Nun haben Ingenieure ein neues Biomaterial entwickelt, das eine nachhaltige Alternative darstellen könnte. Dieser Baustoff wird aus lebenden Bakterienzellen und dem wurzelähnlichen Myzel eines Pilzes bei...