Lexikon
Bundesanstalt für Flugsicherung
Abk. BFS, durch Gesetz vom 13. 3. 1953 errichtete bundesunmittelbare, nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bundesverkehrsministers; Sitz: Frankfurt a. M. Aufgabe der BFS war die Sicherung der Luftfahrt, insbes. durch Flugverkehrskontrolle einschl. Bewegungslenkung, Flugberatung, Flugalarmdienst, Flugfernmeldedienst u. Flugnavigationsdienst.
Im Zuge der Privatisierung wurde die Wahrnehmung der Flugsicherungsaufgaben mit Verordnung vom 11. 11. 1992 auf die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) übertragen; Sitz: Offenbach a. M. Auch Luftfahrt-Bundesamt.
Wissenschaft
Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?
Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...
Wissenschaft
Dem Sand auf der Spur
Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.
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