Lexikon
Bundesanstalt für Flugsicherung
Abk. BFS, durch Gesetz vom 13. 3. 1953 errichtete bundesunmittelbare, nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bundesverkehrsministers; Sitz: Frankfurt a. M. Aufgabe der BFS war die Sicherung der Luftfahrt, insbes. durch Flugverkehrskontrolle einschl. Bewegungslenkung, Flugberatung, Flugalarmdienst, Flugfernmeldedienst u. Flugnavigationsdienst.
Im Zuge der Privatisierung wurde die Wahrnehmung der Flugsicherungsaufgaben mit Verordnung vom 11. 11. 1992 auf die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) übertragen; Sitz: Offenbach a. M. Auch Luftfahrt-Bundesamt.
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