Lexikon
Bundesministerium der Finanzen
Abkürzung BMF, 1949 gebildete oberste Bundesbehörde mit zweifacher Funktion: Als Haushaltsministerium gemäß Art. 110–115 GG zuständig für die Aufstellung des Finanzplans, des Entwurfs des Bundeshaushaltsplans und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden des Bundes, ferner für die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern sowie die Förderung der europäischen und internationalen Wirtschafts- und Währungspolitik. Als Fachministerium bildet das BMF die Spitze der Finanzverwaltung des Bundes, außerdem untersteht ihm die Durchführung des Lastenausgleichs und die Liquidation des 2. Weltkrieges in finanzieller Sicht. Zum Geschäftsbereich gehören u. a. die Bundesoberbehörden: Bundesamt für Finanzen, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Bundeswertpapierverwaltung sowie Mittel- u. örtliche Behörden. Der Bundesminister der Finanzen hat im Vergleich zu den anderen Bundesministern durch sein in Art. 112 GG verankertes Vetorecht gegen überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben des Bundes eine besondere Stellung innerhalb der Bundesregierung. – Österreich: Bundesministerium für Finanzen. – Schweiz: Eidgenössisches Finanzdepartement.
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