Lexikon

Finnzverwaltung

die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, die die Vereinnahmung, Verwaltung und Verausgabung der öffentlichen Mittel betrifft, also die Steuer- und Zollverwaltung, die Vermögensverwaltung und die Schuldenverwaltung. Nach Art. 108 GG besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine dreigliedrige Finanzverwaltung: Der Bund verwaltet die Zölle, die Finanzmonopole, die Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Die Länder verwalten im Auftrag des Bundes die Versicherungsteuer sowie die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, außerdem die Kirchensteuer. Die Gemeinden verwalten die Gemeindesteuern.

Aufbau der Finanzverwaltung

Oberste Behörde der Bundesfinanzverwaltung ist der Bundesminister der Finanzen, oberste Landesfinanzbehörde ist der Landesfinanzminister bzw. der Finanzsenator. Mittelbehörden bei Bund und Ländern sind die Oberfinanzdirektionen. Örtliche Behörden der Finanzverwaltung des Bundes sind die Hauptzollämter; örtliche Behörden der Länder sind die Finanzämter.
Duft
Wissenschaft

Ein Wörterbuch der Düfte

Dinge, die wir sehen, hören oder fühlen, können wir meist recht gut verbal beschreiben. Bei Gerüchen dagegen fehlen uns oft die Worte. Um Düfte besser beschreibbar zu machen, haben Forschende tausende Testpersonen zu ihrer Wahrnehmung verschiedener Gerüche befragt – von Fruchtaroma bis hin zu Achselschweiß. Die Ergebnisse haben...

Illustration eines Gehirns, das gewaschen und gereinigt wird
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Schlafmittel stören die natürliche Reinigung des Gehirns

Wer gut schläft, fühlt sich nicht nur ausgeruht, sondern wacht buchstäblich mit frischem Kopf auf, wie eine neue Studie belegt. Demnach spült ein hormonell betriebener Mechanismus während des Tiefschlafs Abfallstoffe aus dem Gehirn weg, die sich tagsüber abgelagert haben. Diese natürliche “Müllabfuhr” reinigt Nacht für Nacht das...

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