Lexikon
Finạnzverwaltung
die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, die die Vereinnahmung, Verwaltung und Verausgabung der öffentlichen Mittel betrifft, also die Steuer- und Zollverwaltung, die Vermögensverwaltung und die Schuldenverwaltung. Nach Art. 108 GG besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine dreigliedrige Finanzverwaltung: Der Bund verwaltet die Zölle, die Finanzmonopole, die Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Die Länder verwalten im Auftrag des Bundes die Versicherungsteuer sowie die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, außerdem die Kirchensteuer. Die Gemeinden verwalten die Gemeindesteuern.
Aufbau der Finanzverwaltung
Oberste Behörde der Bundesfinanzverwaltung ist der Bundesminister der Finanzen, oberste Landesfinanzbehörde ist der Landesfinanzminister bzw. der Finanzsenator. Mittelbehörden bei Bund und Ländern sind die Oberfinanzdirektionen. Örtliche Behörden der Finanzverwaltung des Bundes sind die Hauptzollämter; örtliche Behörden der Länder sind die Finanzämter.
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An manchen Orten der Erde gibt es einen hohen Artenreichtum, an anderen leben nur wenige Arten. Biodiversitätsforscher untersuchen, wie Artenvielfalt entsteht und sich über die Erde verteilt. von JOHANNA ZIELINSKI Vor etwa vier Milliarden Jahren entstand auf unserer Erde das erste Leben. Seitdem hat sich eine unglaubliche...
Wissenschaft
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Wer schon einmal über einen Teppich geschlurft ist, kennt das Phänomen, das die Physiker Kontaktelektrizität nennen: Berührt man danach beispielsweise eine Türklinke bekommt man zuweilen eine „gewischt“. Denn Körper mit unterschiedlicher stofflicher Zusammensetzung sind nach Berührung und anschließender Trennung elektrisch...