Lexikon
Finạnzverwaltung
die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, die die Vereinnahmung, Verwaltung und Verausgabung der öffentlichen Mittel betrifft, also die Steuer- und Zollverwaltung, die Vermögensverwaltung und die Schuldenverwaltung. Nach Art. 108 GG besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine dreigliedrige Finanzverwaltung: Der Bund verwaltet die Zölle, die Finanzmonopole, die Verbrauchsteuern, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Die Länder verwalten im Auftrag des Bundes die Versicherungsteuer sowie die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, außerdem die Kirchensteuer. Die Gemeinden verwalten die Gemeindesteuern.
Aufbau der Finanzverwaltung
Oberste Behörde der Bundesfinanzverwaltung ist der Bundesminister der Finanzen, oberste Landesfinanzbehörde ist der Landesfinanzminister bzw. der Finanzsenator. Mittelbehörden bei Bund und Ländern sind die Oberfinanzdirektionen. Örtliche Behörden der Finanzverwaltung des Bundes sind die Hauptzollämter; örtliche Behörden der Länder sind die Finanzämter.
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