Steuerberatung ist die professionelle, also geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen, Steuerstrafsachen und Steuerbußgeldsachen.
Zur Steuerberatung befugt sind:
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
- Steuerberatungsgesellschaften
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
- vereidigte Buchprüfer
- Buchprüfungsgesellschaften
- Lohnsteuerhilfevereine (in beschränktem Umfang)
Bei der Einkommensteuererklärung sind Steuerberatungskosten (auch Ausgaben für entsprechende Fachliteratur oder Softwareprogramme) als Sonderausgaben abzugsfähig.
Als Steuerberater kann nur bestellt werden, wer eine einschlägige Prüfung bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit ist (z. B. ehemalige Beamte der Finanzverwaltung).
Steuerberater gehören zu den freien Berufen. Vergütet werden sie gemäß Steuerberatergebührenverordnung. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars sowie Werbung sind ihnen verboten. Als Berufskammer der Steuerberater bestehen an den Orten der Oberfinanzdirektionen Steuerberaterkammern.