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Rechtsschutz im Verkehr

Aus einem kleinen Verkehrsunfall kann manchmal schnell ein großer Rechtsstreit entstehen. Denn nicht immer ist die Rechtslage klar. Was ist, wenn man von der eigenen Unschuld überzeugt, doch der Unfallgegner ganz anderer Meinung ist und den Schaden nicht ersetzen will? Oft trifft man sich dann vor Gericht wieder. Und dann können hohe Kosten auf einen zukommen: für den Anwalt, das Sachverständigengutachten, die Zeugenkosten und das  gesamte Gerichtsverfahren. In einem solchen Fall hilft eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. 

Welche Kosten trägt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt – immer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme – das Honorar des Rechtsanwalts, mögliche Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Unfallgegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.

Sie schützt den Versicherten als Halter und Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Darüber hinaus ist man bei vielen Versicherungen auch als Fußgänger geschützt.

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft – je nach Tarif – außerdem bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten.

 

 

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