wissen.de Artikel

Mutter-/Tochtergesellschaft

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Ein Unternehmen, das einen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften oder Untergesellschaften) ausübt, nennt man Muttergesellschaft oder Obergesellschaft.

Der Einfluss wird in der Regel durch kapitalmäßige Beteiligung (meistens Mehrheitsbeteiligung) begründet. Die Muttergesellschaft bildet dann als herrschendes Unternehmen mit den Tochtergesellschaften und ggf. mit den wiederum von diesen abhängigen Enkelgesellschaften einen Konzern.

 

Zurück zum Business-ABC

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon