Lexikon

Bundesamt für Finanzen

Abk. BfF, aufgrund des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. 8. 1971 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Bonn mit Außenstellen in Berlin (1991) u. Saarlouis (1992). Hauptaufgaben: Mitwirkung an der steuerl. Betriebsprüfung, zentrale Erfassung u. Verwaltung von Unterlagen über steuerl. Auslandsbeziehungen, Verwaltung der Beamten- u. Versorgungsbezüge sowie der Angestelltenvergütungen der Bundesfinanzverwaltung u. des größten Teils der anderen Bundesressorts; 2005 aufgelöst u. in andere Behörden integriert.
Kachowka-Stausee
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Bakterien, Desinfizieren, Quecksilberdampflampe
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Hochwirksam desinfizieren

Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...

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