Lexikon

Bundesamt für Finanzen

Abk. BfF, aufgrund des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. 8. 1971 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Bonn mit Außenstellen in Berlin (1991) u. Saarlouis (1992). Hauptaufgaben: Mitwirkung an der steuerl. Betriebsprüfung, zentrale Erfassung u. Verwaltung von Unterlagen über steuerl. Auslandsbeziehungen, Verwaltung der Beamten- u. Versorgungsbezüge sowie der Angestelltenvergütungen der Bundesfinanzverwaltung u. des größten Teils der anderen Bundesressorts; 2005 aufgelöst u. in andere Behörden integriert.
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