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Anschlussheilbehandlung

Abk. AHB, Weiterbehandlung eines Patienten, dessen akute Erkrankung therapiert und dessen Zustand stabilisiert ist, der zur völligen Wiederherstellung jedoch einer weiteren Behandlung bedarf. Die Anschlussheilbehandlung hat zum Ziel, dem Patienten die Wiederaufnahme seiner Arbeit oder die selbstständige Versorgung zu Hause im Alltag zu ermöglichen. Eine Anschlussheilbehandlung wird mit Einwilligung des Patienten vom Hausarzt oder dem behandelnden Arzt des Krankenhauses beantragt, die Verlegung in eine entsprechende Klinik erfolgt direkt oder zeitlich versetzt. Eine Anschlussheilbehandlung können Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Auch Rehabilitation.
Gerät zur nicht-invasiven Elektrostimulation
Wissenschaft

Nicht-invasive Elektrostimulation hilft

Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...

Das an der Donau gelegene Kraftwerk Jochenstein ist das zweitgrößte Laufwasserkraftwerk Deutschlands. ©picture alliance/Westend61/Wolfgang Weinhäupl
Wissenschaft

Die Schattenseiten der Wasserkraft

Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.

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