Gesundheit A-Z
Anschlussheilbehandlung
Abk. AHB, Weiterbehandlung eines Patienten, dessen akute Erkrankung therapiert und dessen Zustand stabilisiert ist, der zur völligen Wiederherstellung jedoch einer weiteren Behandlung bedarf. Die Anschlussheilbehandlung hat zum Ziel, dem Patienten die Wiederaufnahme seiner Arbeit oder die selbstständige Versorgung zu Hause im Alltag zu ermöglichen. Eine Anschlussheilbehandlung wird mit Einwilligung des Patienten vom Hausarzt oder dem behandelnden Arzt des Krankenhauses beantragt, die Verlegung in eine entsprechende Klinik erfolgt direkt oder zeitlich versetzt. Eine Anschlussheilbehandlung können Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Auch Rehabilitation.
Wissenschaft
Nicht-invasive Elektrostimulation hilft
Schädigungen des Rückenmarks führen dazu, dass Betroffene Teile ihres Körpers nicht mehr bewegen und spüren können – je höher die Verletzung, desto weitreichender die Lähmungen. Ins Rückenmark implantierte Elektroden können helfen, die Funktionen teilweise wiederherzustellen. Doch es geht auch nicht-invasiv: Eine klinische Studie...
Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
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