Gesundheit A-Z
Anschlussheilbehandlung
Abk. AHB, Weiterbehandlung eines Patienten, dessen akute Erkrankung therapiert und dessen Zustand stabilisiert ist, der zur völligen Wiederherstellung jedoch einer weiteren Behandlung bedarf. Die Anschlussheilbehandlung hat zum Ziel, dem Patienten die Wiederaufnahme seiner Arbeit oder die selbstständige Versorgung zu Hause im Alltag zu ermöglichen. Eine Anschlussheilbehandlung wird mit Einwilligung des Patienten vom Hausarzt oder dem behandelnden Arzt des Krankenhauses beantragt, die Verlegung in eine entsprechende Klinik erfolgt direkt oder zeitlich versetzt. Eine Anschlussheilbehandlung können Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Auch Rehabilitation.
Wissenschaft
Rettet Vorsorge das Leben?
Welche Untersuchungen sind sinnvoll, um Krebs früher zu erkennen und besser behandeln zu können? Der Arzt Jürgen Brater hat die Studienlage gesichtet. von JÜRGEN BRATER Krebs ist in Deutschland nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2020 fast 231...
Wissenschaft
Vor dem Ernstfall
In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...
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