Gesundheit A-Z

Rehabilitation, medizinische

Sammelbegriff für alle Maßnahmen im Rahmen der sozialen Sicherung, um eine Behinderung zu vermeiden, eine bestehende Behinderung zu beseitigen, die daraus folgende Beeinträchtigung zu verringern oder einer weiteren Beeinträchtigung vorzubeugen. Die Rehabilitation schließt sich an die eigentliche Behandlung einer Krankheit in Form ambulanter oder stationärer Kuren oder Heilverfahren an, die entweder zur Vorsorge oder zur Heilungsförderung durchgeführt werden. Für die Rehabilitation sind vor allem die Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen zuständig; der medizinische Dienst beurteilt die Notwendigkeit einer medizinischen Rehabilitation und übernimmt damit auch vollständig oder teilweise die Kosten. Neben der medizinischen Rehabilitation sind nach dem Sozialgesetzbuch auch berufsfördernde und ergänzende Leistungen vorgesehen, um einen Versicherten wieder in das Arbeitsleben einzugliedern bzw. Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Auch Anschlussheilbehandlung, Nachkur.
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