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Maiverfassung

1934 erlassene Verfassung des österreichischen Ständestaats (19341938) auf berufsständischer Grundlage; die ernannten Vertretungskörperschaften (Staatsrat, Bundeskulturrat, Bundeswirtschaftsrat, Länderrat) hatten nur eine beratende Funktion; praktisch übte der Bundeskanzler (E. Dollfuß bzw. K. Schuschnigg) allein die Staatsgewalt aus.

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