Lexikon
Münzdelikte
MünzverbrechenVerbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Zahlungsmittelverkehrs (§§ 146 ff. StGB). Außer Geldfälschung gehören zu den Münzdelikten das bewusste Inverkehrbringen gefälschten Geldes. Ferner sind strafbar das Herstellen, sich oder einem anderen Verschaffen, Feilhalten, Verwahren oder Überlassen von Platten, Formen, Drucksätzen und ähnlichen geeigneten Vorrichtungen sowie von entsprechendem Papier.
Ähnliche Strafbestimmungen in Österreich (§§ 232–236 und 239–241 StGB) und der Schweiz (Art. 240–244, 247, 249/250 StGB). – In allen 3 Staaten ähnlich, in Einzelheiten aber abweichende Vorschriften gegen Wertzeichenfälschung.
Wissenschaft
Die maritime Speisekammer
Die Wildfischbestände der Meere sind maximal befischt – oder bereits überfischt. Dabei stammen nur zwei Prozent der globalen Nahrungsmittelproduktion aus dem Meer. Wir nutzen es falsch, sagen Forscher. Von HARTMUT NETZ Fischerschöpfungstag war 2022 bereits am 12. März. An diesem Tag waren rechnerisch alle heimischen...
Wissenschaft
News der Woche 26.07.2024
Der Beitrag News der Woche 26.07.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Diagnose aus der Ferne
Reine Kopfsache
Feste Favoriten
Verkannte Artefakte
»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«
Ein See im Stresstest