Lexikon
Münzdelikte
MünzverbrechenVerbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Zahlungsmittelverkehrs (§§ 146 ff. StGB). Außer Geldfälschung gehören zu den Münzdelikten das bewusste Inverkehrbringen gefälschten Geldes. Ferner sind strafbar das Herstellen, sich oder einem anderen Verschaffen, Feilhalten, Verwahren oder Überlassen von Platten, Formen, Drucksätzen und ähnlichen geeigneten Vorrichtungen sowie von entsprechendem Papier.
Ähnliche Strafbestimmungen in Österreich (§§ 232–236 und 239–241 StGB) und der Schweiz (Art. 240–244, 247, 249/250 StGB). – In allen 3 Staaten ähnlich, in Einzelheiten aber abweichende Vorschriften gegen Wertzeichenfälschung.
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