Lexikon

Geldfälschung

das Nachmachen (Falschmünzerei) oder das werterhöhende oder die Geltungszeit verlängernde Verändern (Münzverfälschung) von Metall- oder Papiergeld, um dieses als echt zu gebrauchen oder sonst in Verkehr zu bringen; strafbar nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ähnliche Regelungen in der Schweiz in Art. 240250 des schweizerischen StGB; hier in schweren Fällen Zuchthausstrafe. In Österreich: §§ 232 ff. StGB. Münzdelikte.
Megalithen
Wissenschaft

Für die Lebenden und die Toten

Kolossale Gräber und Kultstätten dienten der Ahnenverehrung und sind Manifeste der neolithischen Kultur. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Auf einem Hochplateau im Süden Maltas befindet sich der jungsteinzeitliche Tempelkomplex Hagar Qim (stehender Felsen). Hier gibt es keine eckigen Grundrisse und geraden Mauern, wie man es von...

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Wissenschaft

Das Leben vermessen

Digitale Zwillinge und ein ganzheitliches Verständnis der Biologie könnten die Gesundheitsmedizin entscheidend verbessern. von PETER SPORK Wissen Sie, was ein „medizinisches Selfie“ ist? Vermutlich nicht. Aber schon in zehn Jahren machen Sie es vielleicht von sich. Der Begriff stammt vom US-amerikanischen Mediziner und Buchautor...

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