Lexikon
Geldfälschung
das Nachmachen (Falschmünzerei) oder das werterhöhende oder die Geltungszeit verlängernde Verändern (Münzverfälschung) von Metall- oder Papiergeld, um dieses als echt zu gebrauchen oder sonst in Verkehr zu bringen; strafbar nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. – Ähnliche Regelungen in der Schweiz in Art. 240–250 des schweizerischen StGB; hier in schweren Fällen Zuchthausstrafe. – In Österreich: §§ 232 ff. StGB. Münzdelikte.
Wissenschaft
Dopamin – ein Porträt
Rund um den Botenstoff Dopamin gibt es einige Mythen und Missverständnisse. Er ist viel mehr als ein „Glückshormon“. Er ist der Lehrmeister des Gehirns. von TOBIAS HÜRTER (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Stellen Sie sich vor, Sie bummeln durch eine Fußgängerzone. Sie kommen an Schuhgeschäften, Kneipen und...
Wissenschaft
Wie der Anus entstand
Ohne Anus kein höheres Leben: Erst der Hinterausgang unseres Verdauungssystems ermöglicht eine effiziente Verwertung der Nahrung und legt damit den Grundstein für die Entwicklung größerer Körper und Gehirne. Doch wie ist der Anus im Laufe der Evolution entstanden? Eine Studie zeigt nun, dass winzige Würmer schon vor rund 550...
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