Lexikon

Geldfälschung

das Nachmachen (Falschmünzerei) oder das werterhöhende oder die Geltungszeit verlängernde Verändern (Münzverfälschung) von Metall- oder Papiergeld, um dieses als echt zu gebrauchen oder sonst in Verkehr zu bringen; strafbar nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ähnliche Regelungen in der Schweiz in Art. 240250 des schweizerischen StGB; hier in schweren Fällen Zuchthausstrafe. In Österreich: §§ 232 ff. StGB. Münzdelikte.
Radiowellen
Wissenschaft

Radiokarte des Unsichtbaren

Ein neues Observatorium von planetarer Größe soll das frühe Universum kartieren. Das Square Kilometre Array wird das leise Wispern des urtümlichen Wasserstoffs belauschen, um daraus Erkenntnisse für die Kosmologie zu gewinnen. von KAI DÜRFELD Bevor das Licht der ersten Sterne die dunkle Ära enden ließ und sich Galaxien formten,...

Wissenschaft

Erstaunliche Zellteilung im Zahnbelag

Video: Das fadenförmige Bakterium Corynebacterium matruchotii teilt sich nach seiner Ausdehnung in einem Schritt in mehrere Zellen auf. © Scott Chimileski, MBL. Siehe Chimileski et al. (2024), PNAS. Normalerweise gilt: Aus einer Bakterienzelle werden zwei. Doch nun haben Forschende bei einem wichtigen Bewohner des menschlichen...

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