Lexikon
Geldfälschung
das Nachmachen (Falschmünzerei) oder das werterhöhende oder die Geltungszeit verlängernde Verändern (Münzverfälschung) von Metall- oder Papiergeld, um dieses als echt zu gebrauchen oder sonst in Verkehr zu bringen; strafbar nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. – Ähnliche Regelungen in der Schweiz in Art. 240–250 des schweizerischen StGB; hier in schweren Fällen Zuchthausstrafe. – In Österreich: §§ 232 ff. StGB. Münzdelikte.
Wissenschaft
Raketenausflug für Bakterien
Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...
Wissenschaft
Wie wir den Mars erwärmen könnten
Wissenschaft mit einem Hauch von Science-Fiction: Forschende präsentieren ein innovatives Konzept zur Verwandlung des Mars in einen lebensfreundlichen Planeten. Aus ihren Modellen geht hervor, dass aus lokalen Ressourcen hergestellte Nanopartikel einen effektiven Treibhauseffekt in der Atmosphäre des Roten Planeten auslösen...