Lexikon

Geldfälschung

das Nachmachen (Falschmünzerei) oder das werterhöhende oder die Geltungszeit verlängernde Verändern (Münzverfälschung) von Metall- oder Papiergeld, um dieses als echt zu gebrauchen oder sonst in Verkehr zu bringen; strafbar nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ähnliche Regelungen in der Schweiz in Art. 240250 des schweizerischen StGB; hier in schweren Fällen Zuchthausstrafe. In Österreich: §§ 232 ff. StGB. Münzdelikte.
Lystrosaurus
Wissenschaft

Das große Sterben

Gigantische Vulkanausbrüche und eine anschließende Klimakatastrophe führten vor 252 Millionen Jahren zum größten Artensterben der Erdgeschichte. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen: Weit mehr Arten als bisher gedacht haben die Apokalypse überlebt. von TIM SCHRÖDER Es muss die Hölle gewesen sein. Ringsumher riss die Erde auf....

Rydberg-Atome
Wissenschaft

Rechnen mit hochfliegenden Elektronen

Rydberg-Atome mit extrem angeregten Elektronenzuständen sind wichtig für die Quantentechnologie. Stuttgarter Forscher haben nun einen besonders langlebigen Rydberg-Zustand erzeugt. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise tummeln sich Elektronen so nahe wie möglich am Atomkern. Nach den Gesetzen der Quantenphysik besetzen sie dabei...

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