Lexikon
Nachschusspflicht
im Gesetz vorgesehene und im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Verpflichtung der Gesellschafter einer GmbH (§§ 26–28 GmbHG), der Genossen einer eingetragenen Genossenschaft oder der Gewerken einer bergrechtlichen Gewerkschaft (Zubuße), bei Bedarf über die Einlage hinaus zusätzliche Einzahlungen zu leisten.
![Waldbrand in Kalifornien](/sites/default/files/styles/responsive_16_9_300w/public/wissenschaft_de_imgs/240619_feuerwetter1.jpg.webp?itok=pDL569rs)
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