Lexikon
Personenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 39–48 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern, Selbstständigen und deren Familien; Recht auf Zugang zum und Gleichbehandlung im Erwerbsleben eines anderen EU-Mitgliedsstaates und Verbot von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit; Einschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit möglich; keine Anwendung der Personenverkehrsfreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung; bei neuen Beitrittsländern bestehen zum Teil Übergangsfristen.
Wissenschaft
Das Problem mit der Anpassung
Kennen Sie noch die fliegenden Toaster? Vor etlichen Jahren flatterten sie mit ihren Flügeln scharenweise als Bildschirmschoner über unzählige PC-Monitore. Falls Sie sie nicht kennen: Kein Problem, wir wollen sie hier lediglich für ein evolutionsbiologisches Gedankenexperiment hernehmen. Die Frage lautet: Warum sollten Toaster...
Wissenschaft
Wie Pianisten die Klangfarbe gestalten
Ein Klavier kann ganz unterschiedliche Klangfarben hervorbringen: Je nachdem, wie es gespielt wird, können die gleichen Töne hell oder dunkel, klar oder verschwommen, leicht oder schwer klingen. Eine Studie zeigt nun erstmals, welche subtilen Fingerbewegungen der Pianisten die verschiedenen Timbres erzeugen. Demnach lässt sich...