Lexikon
Personenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 39–48 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern, Selbstständigen und deren Familien; Recht auf Zugang zum und Gleichbehandlung im Erwerbsleben eines anderen EU-Mitgliedsstaates und Verbot von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit; Einschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit möglich; keine Anwendung der Personenverkehrsfreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung; bei neuen Beitrittsländern bestehen zum Teil Übergangsfristen.
Wissenschaft
Plötzlich und unerwartet
So schicksalhaft und unvermeidbar, wie der plötzliche Herztod scheint, ist er nicht. Meist geht dem dramatischen Ereignis eine unerkannte oder unbeachtete Erkrankung des Herzens voraus. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Die Kinder von der Musikschule abholen, noch schnell in den Supermarkt und bloß nicht vergessen, den Hund...
Wissenschaft
Die Kraft der Kunst
Wer jemandem, der sich kaum für Physik interessiert, erläutert, dass die Bewegung eines Gegenstandes aufhört, wenn keine Kraft mehr auf ihn wirkt, wird beim ersten Erzählen wenig Widerspruch bekommen. Bis der Belehrte seinen eigenen Verstand einsetzt und fragt, wie es dann sein könne, dass ein Stein weiterfliegt, wenn er die...
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