Lexikon
Personenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 39–48 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern, Selbstständigen und deren Familien; Recht auf Zugang zum und Gleichbehandlung im Erwerbsleben eines anderen EU-Mitgliedsstaates und Verbot von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit; Einschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit möglich; keine Anwendung der Personenverkehrsfreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung; bei neuen Beitrittsländern bestehen zum Teil Übergangsfristen.
Wissenschaft
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Wissenschaft
Ein See im Stresstest
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