Lexikon
Personenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 39–48 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern, Selbstständigen und deren Familien; Recht auf Zugang zum und Gleichbehandlung im Erwerbsleben eines anderen EU-Mitgliedsstaates und Verbot von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit; Einschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit möglich; keine Anwendung der Personenverkehrsfreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung; bei neuen Beitrittsländern bestehen zum Teil Übergangsfristen.
Wissenschaft
Wie Kinder sehen lernen
Bei neugeborenen Kindern reifen die für das Farbsehen zuständigen Sehzellen erst mit der Zeit heran. Doch genau darin könnte ein entscheidender Vorteil für die Sehfähigkeit liegen. Das zeigt ein Vergleich mit Kindern, die blind geboren wurden und erst später durch eine Operation ihr Augenlicht erlangt haben – direkt in voller...
Wissenschaft
Dem Sand auf der Spur
Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.
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