Lexikon
Grundfreiheiten
Marktfreiheitenwirtschaftliche Freiheiten im Recht der Europäischen Union (EU); sie berechtigen zum freien Wirtschaftsverkehr zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG), um so den gemeinsamen Binnenmarkt zu verwirklichen; der EG-Vertrag nennt vier Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheitund Dienstleistungsfreiheit.
Maßnahmen, die die Ausübung der Grundfreiheiten beeinträchtigen, z.B. indem sie den nationalen Marktzugang beschränken, sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig; erlaubt sind sie nur, wenn sie in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit nicht-diskriminierend angewendet werden, einem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Zweck dienen (u. a. öffentliche Sicherheit) und geeignet und erforderlich für die Zielerreichung sind; die Grundfreiheiten gelten unmittelbar in den Nationalstaaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung; bei neuen Beitrittsländern bestehen Übergangsfristen.
Wissenschaft
Extremer Sonnensturm der Antike genau datiert
Bei einem sogenannte Miyake-Ereignis kommt es zu einem extremen Einstrom kosmischer Strahlung auf die Erde. Heute würde ein solches Ereignis das Internet und die Stromnetze zum Zusammenbruch bringen und Satelliten lahmlegen. Mit Hilfe radioaktiver Ablagerungen in uralten Baumringen haben Forschende nun eines dieser Ereignisse...
Wissenschaft
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Kopi Luwak ist eine der teuersten Kaffeesorten der Welt. Die Besonderheit: Er stammt aus Kaffeebohnen, die von Schleichkatzen gefressen und wieder ausgeschieden wurden. Durch die Passage durch den Verdauungstrakt der kleinen Allesfresser sollen die Bohnen ein intensiveres und zugleich milderes Aroma bekommen. Diese These haben...