Lexikon
Grundfreiheiten
Marktfreiheitenwirtschaftliche Freiheiten im Recht der Europäischen Union (EU); sie berechtigen zum freien Wirtschaftsverkehr zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG), um so den gemeinsamen Binnenmarkt zu verwirklichen; der EG-Vertrag nennt vier Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheitund Dienstleistungsfreiheit.
Maßnahmen, die die Ausübung der Grundfreiheiten beeinträchtigen, z.B. indem sie den nationalen Marktzugang beschränken, sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig; erlaubt sind sie nur, wenn sie in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit nicht-diskriminierend angewendet werden, einem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Zweck dienen (u. a. öffentliche Sicherheit) und geeignet und erforderlich für die Zielerreichung sind; die Grundfreiheiten gelten unmittelbar in den Nationalstaaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung; bei neuen Beitrittsländern bestehen Übergangsfristen.
Wissenschaft
Reger Verkehr unter Wasser
Tausende Tauchroboter sollen in den nächsten Jahren bei Rettungseinsätzen, der Inspektion von Windparks oder der Erforschung von Meerestieren zum Einsatz kommen. Neue Techniken machen das möglich. von TIM SCHRÖDER Wenn der „Smart Grapple“ zuschnappt, dann packt er richtig an. Mit seinen vier Greifarmen zieht er weggeworfene Lkw-...
Wissenschaft
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Ablagerungen des Amyloid-Proteins im Gehirn sind charakteristisch für die Alzheimer-Erkrankung. Es mehren sich Hinweise, dass außerdem die Mitochondrien, also die Energieversorger unserer Zellen, eine bedeutende Rolle im Krankheitsverlauf spielen. von CINDY HEMPP Es ist der 3. November 1906, als Alois Alzheimer bei der 37....