Lexikon
Grundfreiheiten
Marktfreiheitenwirtschaftliche Freiheiten im Recht der Europäischen Union (EU); sie berechtigen zum freien Wirtschaftsverkehr zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft (EG), um so den gemeinsamen Binnenmarkt zu verwirklichen; der EG-Vertrag nennt vier Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheitund Dienstleistungsfreiheit.
Maßnahmen, die die Ausübung der Grundfreiheiten beeinträchtigen, z.B. indem sie den nationalen Marktzugang beschränken, sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig; erlaubt sind sie nur, wenn sie in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit nicht-diskriminierend angewendet werden, einem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Zweck dienen (u. a. öffentliche Sicherheit) und geeignet und erforderlich für die Zielerreichung sind; die Grundfreiheiten gelten unmittelbar in den Nationalstaaten und bedürfen keiner weiteren Umsetzung; bei neuen Beitrittsländern bestehen Übergangsfristen.
Wissenschaft
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Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...
Wissenschaft
Triumph des Möglichen
Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...
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