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Kapitalverkehrsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 5560 EG-Vertrag; Ziel ist die Freiheit des grenzüberschreitenden Kapital- und Zahlungsverkehrs innerhalb der EU; Verbot von jeglichen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten und von Diskriminierungen von Kapitalanlagen aus dem EU-Ausland.

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