Lexikon
Europạ̈ischer Binnenmarkt
1993 neu geschaffener Wirtschaftsraum, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital („vier Grundfreiheiten“) zwischen den damaligen 12 Staaten der Europäischen Union verwirklicht wurde. Die Schaffung des Binnenmarktes wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) festgelegt. Der Europäische Binnenmarkt umfasst heute alle 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union, sieht aber in sensiblen Bereichen (z. B. Arbeitnehmerfreizügigkeit) für die meisten der später beigetretenen Länder Übergangsfristen vor. Grundsätzlich gibt der Europäische Binnenmarkt allen EU-Bürgern das Recht auf freie Wahl des Wohnorts und des Arbeitsplatzes innerhalb der Europäischen Union. Dienstleistungsunternehmen dürfen überall tätig, öffentliche Aufträge müssen EU-weit ausgeschrieben werden. Im Warenverkehr entfallen Grenzkontrollen. Freier Geld-, Kapital- und Zahlungsverkehr wird gewährleistet. Die Außengrenzen des Europäischen Binnenmarktes werden nach dem Standard des Schengener Abkommens gesichert. Seit 2004 gibt es auch unter den heute 27 EU-Mitgliedsländern keine Warenkontrollen mehr, Personenkontrollen wurden jedoch noch übergangsweise an den Grenzen der 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten durchgeführt, Ende 2007 aber auch größtenteils abgeschafft.
Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
Der Beitrag Goldgrube in der Schublade erschien zuerst auf...
Wissenschaft
Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen
Eine wachsende Zahl von Wärmepumpen wird den Stromverbrauch deutlich steigen lassen. Durch trickreiche Techniken lässt sich gewährleisten, dass dennoch keine Überlastung der Versorgungsnetze droht. von TIM SCHRÖDER Gerade einmal fünf Grad hat das Wasser im Rhein bei Mannheim in der Winterzeit. Nach menschlichem Empfinden ist das...