Lexikon
Schengener Abkommen
Übereinkommen für die EU-Mitgliedsstaaten zum schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, vom 14. 6. 1985 und vom 19. 6. 1990 im luxemburgischen Ort Schengen; regeln ferner die erhöhte Sicherung der Außengrenzen der EU durch verstärkte Kontrollen von Personen aus Drittstaaten sowie die stärkere Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Zolldienste; seit 26. 3. 1995 vollständig in Kraft. Hauptinstrument der Kooperation zur Gewährleistung der inneren Sicherheit ist das Schengen-Informations-System (SIS), ein elektronischer Fahndungsverbund zum Austausch polizeirelevanter Daten, mit Sitz des Zentralrechners in Straßburg. Mit Ausnahme von Großbritannien und Irland waren zunächst alle EU-Staaten dem Abkommen beigetreten, das mit In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrages 1999 in den EU-Vertrag integriert wurde. Die meisten Länder der EU-Erweiterung 2004 und 2007 sind Ende 2007 dem Abkommen beigetreten. Weitere Vertragsparteien sind Norwegen, Island und die Schweiz.
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