Lexikon

Gleichheit

Völkerrecht
1. Der Grundsatz der Gleichheit der Menschen (vor dem Gesetz) kommt heute auch als völkervertragsrechtliches Gebot (u. a.) zum Ausdruck in den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. 11. 1950. Auch Menschenrechte.
2. Die zwischenstaatliche Ordnung kennt den Grundsatz der Gleichheit der Staaten. Dies bedeutet, dass jeder Staat (ohne Rücksicht auf Größe, Bevölkerungszahl u. a.) einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den anderen Staaten hat, und wirkt sich z. B. darin aus, dass jeder Staat den gleichen Stimmenanteil in internationalen Konferenzen, bei Verhandlungen u. Ä. hat. In bestimmten, meist vertraglich geregelten Fällen bestehen allerdings Ausnahmen: So genießen die ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Vorzugsstellung; im Europäischen Parlament sind die Mitgliedstaaten mit unterschiedlicher Stimmenzahl vertreten.
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