Lexikon
Gleichheit
Völkerrecht
1. Der Grundsatz der Gleichheit der Menschen (vor dem Gesetz) kommt heute auch als völkervertragsrechtliches Gebot (u. a.) zum Ausdruck in den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. 11. 1950. Auch Menschenrechte.
2. Die zwischenstaatliche Ordnung kennt den Grundsatz der Gleichheit der Staaten. Dies bedeutet, dass jeder Staat (ohne Rücksicht auf Größe, Bevölkerungszahl u. a.) einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den anderen Staaten hat, und wirkt sich z. B. darin aus, dass jeder Staat den gleichen Stimmenanteil in internationalen Konferenzen, bei Verhandlungen u. Ä. hat. In bestimmten, meist vertraglich geregelten Fällen bestehen allerdings Ausnahmen: So genießen die ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Vorzugsstellung; im Europäischen Parlament sind die Mitgliedstaaten mit unterschiedlicher Stimmenzahl vertreten.
Wissenschaft
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Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...
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