Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Jus1
Jus1 〈〉
n.
, –
, Ju|ra
Recht;
J. divinum
göttliches Recht;
J. gentium
Völkerrecht;
J. naturale
Naturrecht;
J. primae noctis
〈in der Feudalzeit〉
Recht der ersten Nacht, Recht des Gutsherrn auf die Brautnacht einer Leibeigenen;
J. privatum
Privatrecht
[
lat.
]
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