Lexikon

Menschenrechte

die jedem Individuum allein aufgrund seines Menschseins unabhängig von Rasse, Geschlecht und Religion zustehenden Rechte, die ihn vor Eingriffen des Staates schützen. Sie wurzeln in der Überzeugung von der Unantastbarkeit der Menschenwürde und formulieren den Anspruch des Menschen auf Selbstbestimmung.
Da heute das menschliche Leben nur im Rahmen einer staatlichen Ordnung möglich ist und der Staat das soziale Zusammenleben regelt, sind staatliche Beschränkungen der Freiheit des Einzelnen unumgänglich. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass der Staat die Rechte des Individuums über das durch das Gemeinwohl geforderte Maß hinaus beschränkt und die Menschen nur als Werkzeug der Staatsallmacht betrachtet. In diesem Spannungsverhältnis sind die Menschenrechte diejenigen Rechte, die dem Einzelnen auf jeden Fall erhalten bleiben sollen.
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