Lexikon
Dienstleistungsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 49–55 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Wissenschaft
Wozu ein neuer Super-Teilchenbeschleuniger?
Die Europäische Organisation für Kernforschung CERN nahe Genf in der Schweiz verfügt mit dem Large Hadron Collider (LHC) seit 2008 über den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Doch inzwischen arbeiten die Teilchenphysiker längst an den Plänen für ihr nächstes Spielzeug: den „Future Circular Collider“ (FCC). Er soll...
Wissenschaft
»Von der Petrischale bis zum Acker«
Mikroplastik, Lärmverschmutzung, Trockenstress: Im Interview erzählt Matthias Rillig, wie er die Auswirkungen des globalen Umweltwandels auf unsere Böden erforscht. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Prof. Rillig, was verstehen Sie unter den sogenannten Global-Change-Faktoren? Es gibt drei Kriterien: Diese Faktoren sind...
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