Lexikon
Dienstleistungsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 49–55 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.

Wissenschaft
Wie viel Hitze verträgt der Mensch?
Forschende untersuchen, was bei einem Hitzschlag im Körper passiert – und wie wir vorbeugen können. von MARTIN WILHELM ANGLER Kalifornien, im Juli 2019: Eine der größten Hitzewellen sucht die Bay Area heim. Auf einem Parkplatz in Palo Alto bricht eine alte Frau zusammen. Als die Sanitäter eintreffen, ist ihre Körpertemperatur auf...

Wissenschaft
Neues Medikament gegen Hitzewallungen
In den Wechseljahren leiden die meisten Frauen unter häufigen Hitzewallungen. Jetzt könnte ihnen ein neues nicht-hormonelles Medikament helfen. Durch das Präparat Elinzanetant treten die Hitzewallungen deutlich seltener auf und verlaufen schwächer, wie eine klinische Studie belegt. Auch Schlafstörungen werden mit dem Wirkstoff...