Lexikon

Dienstleistungsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 4955 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Autos, E-Auto
Wissenschaft

Das E-Auto als Stromlieferant

Ein flexibles Stromnetz mit leistungsstarken Zwischenspeichern für Ökostrom gilt für viele Experten als die Zukunft der Energieversorgung. Elektroautos und deren Akkus sollen ein wichtiger Teil davon sein. von ROLF HEßBRÜGGE Die Akkus der aktuellen Modelle von Elektroautos können etwa 40 bis 100 Kilowattstunden an elektrischer...

Lystrosaurus
Wissenschaft

Das große Sterben

Gigantische Vulkanausbrüche und eine anschließende Klimakatastrophe führten vor 252 Millionen Jahren zum größten Artensterben der Erdgeschichte. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen: Weit mehr Arten als bisher gedacht haben die Apokalypse überlebt. von TIM SCHRÖDER Es muss die Hölle gewesen sein. Ringsumher riss die Erde auf....

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