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Dienstleistungsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 4955 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.

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