Lexikon

Dienstleistungsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 4955 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Kleinkind
Wissenschaft

Schon Kleinkinder unterscheiden zwischen unwahrscheinlich und unmöglich

Kleinkinder können bereits unterscheiden, ob ein Ereignis unmöglich oder nur sehr unwahrscheinlich ist. Das zeigt eine Studie anhand eines Experiments. Dabei durften Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren ein Spielzeug aus einem Kaugummi-Automaten ziehen. Manche Kinder erhielten jedoch ein Spielzeug, dass sich offensichtlich...

Universum
Wissenschaft

Die verschollenen Schwestern

Die Sonne entstand einst zusammen mit anderen Sternen in einem Sternhaufen. Doch wo sind diese stellaren Geschwister geblieben? von THORSTEN DAMBECK Wüst und leer sei es gewesen und außerdem finster. So soll es der Bibel zufolge zu Anbeginn der Erde gewesen sein. Doch bekanntlich sollte man Bibeltexte nicht allzu wörtlich nehmen...

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