Lexikon

Dienstleistungsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 4955 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Schimpanse frisst Frucht
Wissenschaft

Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?

Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...

Böden, Landwirtschaft
Wissenschaft

Bessere Böden

Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.

Der Beitrag Bessere Böden erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon