Lexikon
Dienstleistungsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 49–55 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Wissenschaft
Fernsehen im Kopf
Stundenlang in Fantasiewelten versinken – das klingt harmlos. Doch das maladaptive Tagträumen ist so exzessiv und zwanghaft, dass es das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen kann. von CHRISTIAN WOLF Schon als junges Mädchen verbrachte Jayne Bigelsen unzählige Stunden damit, in ihrem Kopf „fernzusehen“. Heute erinnert sich...
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...