Lexikon
Dienstleistungsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 49–55 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Wissenschaft
Schon Kleinkinder unterscheiden zwischen unwahrscheinlich und unmöglich
Kleinkinder können bereits unterscheiden, ob ein Ereignis unmöglich oder nur sehr unwahrscheinlich ist. Das zeigt eine Studie anhand eines Experiments. Dabei durften Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren ein Spielzeug aus einem Kaugummi-Automaten ziehen. Manche Kinder erhielten jedoch ein Spielzeug, dass sich offensichtlich...
Wissenschaft
Die verschollenen Schwestern
Die Sonne entstand einst zusammen mit anderen Sternen in einem Sternhaufen. Doch wo sind diese stellaren Geschwister geblieben? von THORSTEN DAMBECK Wüst und leer sei es gewesen und außerdem finster. So soll es der Bibel zufolge zu Anbeginn der Erde gewesen sein. Doch bekanntlich sollte man Bibeltexte nicht allzu wörtlich nehmen...
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