Lexikon
Warenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 23–31 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Waren; die Warenverkehrsfreiheit umfasst das Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der EU; Abgaben und Maßnahmen gleicher Wirkung sind ebenso verboten; grundsätzlich ist damit jedes Handelshemmnis, das den freien Warenverkehr im Binnenmarkt behindern kann, verboten; ausgenommen sind nicht-diskriminierende Regelungen zu Verkaufs- und Vertriebsmodalitäten (z. B. Ladenöffnungszeiten); Einschränkungen sind gerechtfertigt, wenn sie u. a. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (Art. 30 EG-Vertrag) oder aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls erfolgen.
Wissenschaft
Gammastrahlung von der Sonne
Wie entstehen die neu entdeckten, extrem hohen Energien? von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man auf der Suche nach mysteriösen Sternen ist, muss man gar nicht in die Ferne schweifen. Auch unsere Sonne gibt noch Rätsel auf: So haben Astronomen des HAWC-Observatoriums an den Flanken des Vulkans Sierra Negra bei Puebla, Mexiko, energiereiche...
Wissenschaft
Im Fluss der Zeit
Wie erschafft das Gehirn sein Zeitempfinden? In der Antwort könnte der Schlüssel zum Verständnis des Bewusstseins liegen.
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