Lexikon

Warenverkehrsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 2331 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Waren; die Warenverkehrsfreiheit umfasst das Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der EU; Abgaben und Maßnahmen gleicher Wirkung sind ebenso verboten; grundsätzlich ist damit jedes Handelshemmnis, das den freien Warenverkehr im Binnenmarkt behindern kann, verboten; ausgenommen sind nicht-diskriminierende Regelungen zu Verkaufs- und Vertriebsmodalitäten (z. B. Ladenöffnungszeiten); Einschränkungen sind gerechtfertigt, wenn sie u. a. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (Art. 30 EG-Vertrag) oder aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls erfolgen.
Turritopsis_dohrnii,_commonly_known_as_the_
Wissenschaft

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Einige Lebewesen haben clevere Mechanismen entwickelt, damit sie sehr alt werden. Die Lebenszeit des Menschen ist dagegen beschränkt. Trotzdem versucht er, die Tricks der Natur für ein längeres Leben zu nutzen. Von Rainer Kurlemann Niemand weiß, wann oder warum sich Turritopsis dohrnii für einen Neustart ihres Lebens entscheidet...

Arche, Eis
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