Lexikon
Warenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 23–31 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Waren; die Warenverkehrsfreiheit umfasst das Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der EU; Abgaben und Maßnahmen gleicher Wirkung sind ebenso verboten; grundsätzlich ist damit jedes Handelshemmnis, das den freien Warenverkehr im Binnenmarkt behindern kann, verboten; ausgenommen sind nicht-diskriminierende Regelungen zu Verkaufs- und Vertriebsmodalitäten (z. B. Ladenöffnungszeiten); Einschränkungen sind gerechtfertigt, wenn sie u. a. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (Art. 30 EG-Vertrag) oder aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls erfolgen.
Wissenschaft
Ein Einzeller mit Origami-Hals
Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...
Wissenschaft
Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...