Lexikon
Warenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 23–31 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Waren; die Warenverkehrsfreiheit umfasst das Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der EU; Abgaben und Maßnahmen gleicher Wirkung sind ebenso verboten; grundsätzlich ist damit jedes Handelshemmnis, das den freien Warenverkehr im Binnenmarkt behindern kann, verboten; ausgenommen sind nicht-diskriminierende Regelungen zu Verkaufs- und Vertriebsmodalitäten (z. B. Ladenöffnungszeiten); Einschränkungen sind gerechtfertigt, wenn sie u. a. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (Art. 30 EG-Vertrag) oder aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls erfolgen.
Wissenschaft
Ist der Streit um den Radius des Protons entschieden?
Wie groß Protonen sind, sorgt seit 2010 für Aufregung in der Teilchenphysik. Neue Erkenntnisse legen einen kleineren Wert nahe als früher angenommen. von DIRK EIDEMÜLLER Protonen gehören sind in allen Atomkernen enthalten. Der leichteste, Wasserstoff, besteht aus exakt einem Proton. Schwerere Atomkerne haben zusätzliche Protonen...
Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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