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Was ist im Zeugen- und Erbrecht festgelegt?
In diesen zwei Bereichen steht die Frau bereits im Koran in einem untergeordneten Verhältnis zum Mann. Eine Frau zählt als Zeugin nur halb so viel wie ein Mann, für eine gültige Aussage bedarf es also zweier Zeuginnen. Die Regelungen zum Erbrecht gestehen der Frau nur die Hälfte dessen zu, was ein Mann in der entsprechenden Erblinie erhält. Ursprünglich sollte durch diese Vorschriften die Tatsache ausgeglichen werden, dass der Ehemann allein für den Unterhalt der Familie zuständig ist. Da heute viele Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um ein Überleben der Familie zu sichern, kann diese Regelung jedoch als fragwürdig gelten.
Eine flüchtige Hülle
Wie die Erde zu ihrer ersten Atmosphäre kam. Von THORSTEN DAMBECK Gemessen an der Lebensspanne eines Menschen wirken sowohl die Sonne als auch unsere Erde wie unveränderliche Konstanten, die schon immer existiert haben. Doch vor etwa fünf Milliarden Jahren war das, was wir heute unser Sonnensystem nennen, nichts weiter als eine...
News der Woche 22.08.2025
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