Wissensbibliothek
Was ist im Zeugen- und Erbrecht festgelegt?
In diesen zwei Bereichen steht die Frau bereits im Koran in einem untergeordneten Verhältnis zum Mann. Eine Frau zählt als Zeugin nur halb so viel wie ein Mann, für eine gültige Aussage bedarf es also zweier Zeuginnen. Die Regelungen zum Erbrecht gestehen der Frau nur die Hälfte dessen zu, was ein Mann in der entsprechenden Erblinie erhält. Ursprünglich sollte durch diese Vorschriften die Tatsache ausgeglichen werden, dass der Ehemann allein für den Unterhalt der Familie zuständig ist. Da heute viele Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um ein Überleben der Familie zu sichern, kann diese Regelung jedoch als fragwürdig gelten.
»Es entsteht Neues und Spannendes«
Das Forschungsfeld der synthetischen Biologie entwickelt sich rasant. Biochemiker Tobias Erb berichtet von den Anfängen – und wie es immer weiter vorangeht. Das Gespräch führte RAINER KURLEMANN Herr Prof. Erb, wie reagieren Menschen, denen Sie erzählen, woran Sie forschen? Ich habe selten das Gefühl, dass synthetische Biologie...
Die tägliche Dosis
So alt wie die Menschheit ist der Traum von der Unsterblichkeit. Reale Konturen nimmt er derzeit in der Gerontomedizin an. Sie sucht nach Wirkstoffen, die Erkrankungen des Alterns vorbeugen. von SUSANNE DONNER Die Wahrscheinlichkeit, in westlichen Zivilisationen dement zu werden, liegt heute bei rund 50 Prozent. Etwas vereinfacht...