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Was ist im Zeugen- und Erbrecht festgelegt?

In diesen zwei Bereichen steht die Frau bereits im Koran in einem untergeordneten Verhältnis zum Mann. Eine Frau zählt als Zeugin nur halb so viel wie ein Mann, für eine gültige Aussage bedarf es also zweier Zeuginnen. Die Regelungen zum Erbrecht gestehen der Frau nur die Hälfte dessen zu, was ein Mann in der entsprechenden Erblinie erhält. Ursprünglich sollte durch diese Vorschriften die Tatsache ausgeglichen werden, dass der Ehemann allein für den Unterhalt der Familie zuständig ist. Da heute viele Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um ein Überleben der Familie zu sichern, kann diese Regelung jedoch als fragwürdig gelten.

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