Lexikon
Polizeirecht
1. in sachlicher Hinsicht alle Rechtsregeln, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen; – 2. die Vorschriften, die für die als Polizeibehörden bezeichneten Ämter gelten (Organisation, Zuständigkeit, Befugnisse). Das Polizeirecht ist in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend landesrechtlich geregelt (Polizeigesetze, Polizeiverwaltungsgesetze), z. T. aber auch bundesrechtlich (Bundespolizei u. a.). – In
Österreich
ist das Polizeirecht teils Bundes-, teils auch Landesrecht. In der Schweiz
ist das Polizeirecht überwiegend kantonales Recht.Wissenschaft
Weidevieh: Weniger Methan-Ausstoß durch Algen im Futter
Bei ihrer Verdauung produzieren Rinder große Mengen des Treibhausgases Methan. Senken lässt sich dieser Ausstoß jedoch, wenn die Kühe als Futterzusatz Algen erhalten. Während der Ansatz bereits für im Stall gehaltene Tiere erprobt wurde, galt er für Weidevieh bislang als unrealistisch. Eine Studie zeigt nun, dass auch Mastrinder...
Wissenschaft
Einblicke in die Evolutionsgeschichte der Weintrauben
In Kolumbien haben Forschende die ältesten Traubenkerne der westlichen Hemisphäre entdeckt. Die 60 Millionen Jahre alten Fossilien belegen, dass sich die Weinrebengewächse, die ursprünglich wahrscheinlich aus Asien stammen, innerhalb weniger Millionen Jahre auf der Welt verbreitet haben. Weitere Funde fossiler Traubenkerne aus...
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