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Seemannsamt

Verwaltungsbehörde mit arbeitsrechtlichen Funktionen, nimmt die An- und Abmusterung von Schiffsbesatzungen vor und schlichtet Streitigkeiten zwischen Kapitän, Offizieren und Mannschaft. Außerhalb Deutschlands bilden bestimmte deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen die Seemannsämter.

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