Lexikon
Sequestratiọn
[
lateinisch
]behördliche Verwahrung und Verwaltung von Sachen (besonders Grundstücken) und Rechten, auch Beaufsichtigung von Personen (z. B. Minderjährigen), vor allem im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens; zu unterscheiden von der Zwangsverwaltung. – In Österreich und der Schweiz ist Sequestration die Verwahrung einer Sache, über deren Rechtsverhältnisse Streit oder Unklarheit besteht, durch eine neutrale Privatperson.
Wissenschaft
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Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...
Wissenschaft
Die Botschaften der ewigen Toten
Archäologen und Naturwissenschaftler arbeiten als Mumienforscher eng zusammen. Dabei ermöglichen moderne Analyseverfahren ganz neue Einblicke. Manchmal stützen sie die Erkenntnisse der Archäologie, manchmal räumen sie auch mit Vorurteilen auf. von RAINER KURLEMANN Die Menschen sind verstorben, doch die Zeit hat sie nicht...
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