Lexikon

Sequestratin

[
lateinisch
]
behördliche Verwahrung und Verwaltung von Sachen (besonders Grundstücken) und Rechten, auch Beaufsichtigung von Personen (z. B. Minderjährigen), vor allem im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens; zu unterscheiden von der Zwangsverwaltung. In Österreich und der Schweiz ist Sequestration die Verwahrung einer Sache, über deren Rechtsverhältnisse Streit oder Unklarheit besteht, durch eine neutrale Privatperson.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben ein Holzstempel mit schwarzem Gummi.
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