Lexikon
Sequestratiọn
[
lateinisch
]behördliche Verwahrung und Verwaltung von Sachen (besonders Grundstücken) und Rechten, auch Beaufsichtigung von Personen (z. B. Minderjährigen), vor allem im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens; zu unterscheiden von der Zwangsverwaltung. – In Österreich und der Schweiz ist Sequestration die Verwahrung einer Sache, über deren Rechtsverhältnisse Streit oder Unklarheit besteht, durch eine neutrale Privatperson.
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