Lexikon

Sichtvermerk

Visum
(Genehmigungs-)Eintrag in den Reisepass durch das Konsulat des ausländischen Staates, für den die Ein- oder Durchreise beantragt wurde. Bürger Deutschlands können in fast alle europäischen Staaten, aber auch in viele außereuropäische Länder (darunter Japan, Kanada und die USA) ohne Sichtvermerk einreisen. Diese Regelung beruht fast immer auf Gegenseitigkeit (Einreise der betreffenden Ausländer nach Deutschland ohne Sichtvermerk). Der Sichtvermerk ist für die Einreise nach Deutschland im Aufenthaltsgesetz vom 25. 2. 2008 geregelt; für die Durchreise und für kurzfristige Aufenthalte kann ein sog. Schengen-Visum, für längerfristige Aufenthalte in Deutschland ein nationales Visum erteilt werden.
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