Lexikon
Stempelsteuerkongress
I. Dass die Untertanen Seiner Majestät in diesen Kolonien der Krone Großbritanniens die Ergebenheit schulden, die für seine innerhalb des Reichs geborenen Untertanen Pflicht ist, und dass sie der erhabenen Körperschaft des Parlamentes von Großbritannien alle schuldige Unterordnung zu leisten haben ... III. Dass es ein unzertrennlicher Bestandteil der Freiheit eines Volkes und das unzweifelhafte Recht von Engländern ist, dass ihnen Steuern nur mit ihrer eigenen, persönlich oder durch die Vertreter erteilten Zustimmung auferlegt werden. IV. Daß die Bevölkerung dieser Kolonien im Unterhaus von Großbritannien nicht vertreten ist und wegen der räumlichen Entfernung nicht vertreten sein kann. V. Dass die Vertreter der Bevölkerung dieser Kolonien nur Personen sein können, die daselbst von ihr selbst gewählt wurden, und dass ihr niemals Steuern auferlegt wurden, noch verfassungsmäßig auferlegt werden können, außer durch ihre entsprechenden gesetzgebenden Körperschaften. VI. Da alle Geldbewilligungen für die Krone freie Spenden des Volkes sind, ist es unbegründet und unvereinbar mit den Grundsätzen und dem Geist der britischen Verfassung, wenn das Volk von Großbritannien Seiner Majestät das Eigentum der Kolonisten bewilligt."
Im Steinzeit-Kanu auf großer Fahrt
Schon vor über 30.000 Jahren besiedelten Steinzeitmenschen die abgelegenen japanischen Ryukyu-Inseln. Doch wie konnten sie dorthin gelangen, obwohl die Inselgruppe durch eine der stärksten Meeresströmungen der Welt von anderen Landmassen getrennt ist? Mit Hilfe von experimenteller Archäologie haben Forschende demonstriert, dass...
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...