Lexikon

Strafvereitelung

persönliche Begünstigung
Straftat nach § 258 StGB, die begeht, wer die Bestrafung eines anderen oder die Anordnung oder Vollstreckung einer Maßnahme ganz oder z. T. vereitelt (z. B. durch Verbergen eines flüchtigen Verbrechers). Nicht strafbar ist die Strafvereitelung, wenn sie zugleich der Selbstbegünstigung dient oder wenn sie zugunsten eines Angehörigen begangen wird. Strafverschärfung bei Strafvereitelung im Amt 258a StGB).
Ähnliche Regelung in § 299 des österreichischen StGB (Begünstigung).
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Wissenschaft

Ist KI wirklich intelligent?

Wenn über Künstliche Intelligenz diskutiert wird, geht es häufig um die Frage, ob sie ein Bewusstsein hat. Ob KI aber überhaupt intelligent ist, steht deutlich seltener im Fokus – was jedoch auch daran liegt, dass Intelligenz deutlich schwieriger zu definieren ist: Zum Beispiel würden wohl nur wenige Menschen daran zweifeln, dass...

Jupiter, Planet, Sonnensystem
Wissenschaft

Jupiters gewaltsame Jugend

Im Zentrum des Gasriesen hat die Raumsonde Juno einen seltsamen Kern entdeckt. Ihre Messungen lassen auf eine brachiale Kollision mit einem anderen Urplaneten schließen. von THORSTEN DAMBECK Er ist der unangefochtene Herrscher unter den Planeten: Jupiter. Mit 318 Erdmassen übertrifft er die gesamte Masse aller anderen planetaren...

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