Lexikon

Strafvereitelung

persönliche Begünstigung
Straftat nach § 258 StGB, die begeht, wer die Bestrafung eines anderen oder die Anordnung oder Vollstreckung einer Maßnahme ganz oder z. T. vereitelt (z. B. durch Verbergen eines flüchtigen Verbrechers). Nicht strafbar ist die Strafvereitelung, wenn sie zugleich der Selbstbegünstigung dient oder wenn sie zugunsten eines Angehörigen begangen wird. Strafverschärfung bei Strafvereitelung im Amt 258a StGB).
Ähnliche Regelung in § 299 des österreichischen StGB (Begünstigung).
Darm
Wissenschaft

Elektrostimulation bringt den Darm in Schwung

Ist die Kommunikation zwischen Gehirn und Verdauungssystem gestört, kann es zu schwerwiegenden Magen-Darm-Problemen kommen. Dazu zählen gegensätzliche Symptombilder wie Verstopfung und Stuhlinkontinenz. In allen Fällen soll eine elektrische Stimulation der beteiligten Nerven Abhilfe schaffen. Unklar war allerdings bisher, welche...

Kokon, Erde
Wissenschaft

Erde zu Erde

Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....

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