Lexikon
Strafvereitelung
persönliche BegünstigungStraftat nach § 258 StGB, die begeht, wer die Bestrafung eines anderen oder die Anordnung oder Vollstreckung einer Maßnahme ganz oder z. T. vereitelt (z. B. durch Verbergen eines flüchtigen Verbrechers). Nicht strafbar ist die Strafvereitelung, wenn sie zugleich der Selbstbegünstigung dient oder wenn sie zugunsten eines Angehörigen begangen wird. Strafverschärfung bei Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB).
Ähnliche Regelung in § 299 des österreichischen StGB (Begünstigung).
Wissenschaft
Wärme aus der Tiefe
Mit der Geothermie ließe sich ein großer Teil der aktuellen Energieprobleme lösen. Doch bislang wird die Wärmequelle im Untergrund kaum genutzt. Was sind die Gründe? von HARTMUT NETZ Die Freude war groß am 27. September 2004, als am Bohrplatz von Unterhaching aus 3346 Meter Tiefe eine 122 Grad Celsius heiße Wasserfontäne in die...
Wissenschaft
Müssen wir das Fliegen aufgeben?
Im Dezember 2022 hat die Europäische Kommission einem Gesetzentwurf des französischen Parlaments zugestimmt, der alle Kurzstreckenflüge in unserem Nachbarland verbietet, für die es eine alternative Zugverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden gibt. Viele der betroffenen Flugverbindungen sind vermutlich...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Müssen wir das Fliegen aufgeben?
Winzigstes sichtbar gemacht
Kreisverkehr
Wenn die Sonne in der Nase kitzelt
Globale Überreichweiten
Das Meer in Plutos Unterwelt