Lexikon
Tierkörperbeseitigung
das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten (Abdeckerei). Krankheitserreger werden bei der Verarbeitung durch eine Hitzebehandlung abgetötet. Geregelt wird die Tierkörperbeseitigung durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Fassung vom 11. 4. 2001.

Wissenschaft
Kindern das Leben retten
Durch Möglichkeiten der modernen Medizin überleben inzwischen viele Kinder mit angeborenem Herzfehler. von SUSANNE DONNER Die ersten zwei Jahre nach der Geburt ihres Sohnes würden schwer werden, sagten die Ärzte Beate Lehmann (Name geändert) während ihrer Schwangerschaft. Sie hatten zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche...

Wissenschaft
Das mach ich doch im Schlaf
Eine geruhsame Nacht dient nicht nur der Erholung, sondern hilft auch beim Lernen – vorausgesetzt, man hat bereits tagsüber damit angefangen. Warum das so ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Es gibt eine ganze Reihe von Computerprogrammen, die versprechen, dass es mit ihrer Hilfe möglich sei, während des Schlafes zu lernen, das...
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