Lexikon
Tierkörperbeseitigung
das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten (Abdeckerei). Krankheitserreger werden bei der Verarbeitung durch eine Hitzebehandlung abgetötet. Geregelt wird die Tierkörperbeseitigung durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Fassung vom 11. 4. 2001.
Wissenschaft
„Wir verbinden die Digitalisierung mit der Biotechnologie“
Fraunhofer-Experte Robert Miehe erklärt, wie Forscher einen nachhaltigen Wandel in der Wirtschaft voranbringen wollen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Miehe, um fossile Rohstoffe zu sparen und zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen, ist oft von einer Bioökonomie die Rede. Was ist das? Die Bioökonomie ist ein Begriff, der...
Wissenschaft
Neuartiges Schmerzmittel könnte Opioide ersetzen
Mediziner haben einen experimentellen Wirkstoff entwickelt, der Schmerzen besser lindert als Opioide – aber im Gegensatz zu diesen Schmerzmitteln nicht high und süchtig macht. Weil das SBI-810 genannte Medikament gezielt auf nur einen Rezeptor und einen Signalweg wirkt, verursacht es offenbar keine opioid-typischen Nebenwirkungen...
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