Lexikon
Tierkörperbeseitigung
das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten (Abdeckerei). Krankheitserreger werden bei der Verarbeitung durch eine Hitzebehandlung abgetötet. Geregelt wird die Tierkörperbeseitigung durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Fassung vom 11. 4. 2001.
Wissenschaft
3D-Druck direkt im Körper
Ein Implantat aus dem 3D-Drucker, ganz ohne Operation? Eine neue Technologie soll es möglich machen, biokompatible Materialien direkt im Körper zu drucken. Die erforderliche Tinte wird dafür an den gewünschten Einsatzort des Implantats gespritzt und anschließend per Ultraschall aktiviert und verfestigt. Auf diese Weise sollen...
Wissenschaft
Klonen für den Arterhalt
Im Kampf um das Überleben der vom Aussterben bedrohten Schwarzfußiltisse haben US-amerikanische Genetiker wichtige Durchbrüche erzielt. Ein Modell – auch für andere Arten? von ROMAN GOERGEN Die beiden neugeborenen Iltisse, die in den Schlagzeilen stehen, könnten auf den ersten Blick auch nur gewöhnliche Hausfrettchen sein. Doch...