Lexikon

Tierkörperbeseitigung

das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten (Abdeckerei). Krankheitserreger werden bei der Verarbeitung durch eine Hitzebehandlung abgetötet. Geregelt wird die Tierkörperbeseitigung durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Fassung vom 11. 4. 2001.
Atmosphäre, Weltraumschrott
Wissenschaft

Die Mülldeponie am Himmel

Teile zerborstener Satelliten, Raketenstufen und Farbsplitter – der Orbit der Erde ist voller Weltraumschrott. Nun wird an Lösungen gearbeitet

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Wissenschaft

Das molekulare Gedächtnis

Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...

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