Lexikon
Tierkörperbeseitigung
das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten (Abdeckerei). Krankheitserreger werden bei der Verarbeitung durch eine Hitzebehandlung abgetötet. Geregelt wird die Tierkörperbeseitigung durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Fassung vom 11. 4. 2001.
Wissenschaft
Das Geheimnis der Gedächtniszellen
Moderne Analysemethoden können Moleküle und Zellen sortieren und erlauben erstaunliche Einblicke in das Immunsystem. von RAINER KURLEMANN Das Immunsystem erinnert sich an Erkrankungen, die unser Gedächtnis längst vergessen hat. Denn in unserem Knochenmark wird die individuelle Geschichte der Infektionen unseres Lebens gespeichert...
Wissenschaft
Wasserstoff aus der Wüste
Der Bedarf an „grünem“ Wasserstoff wird deutlich wachsen. Doch woher soll er kommen? Im Fokus steht der Import aus sonnenreichen Regionen. von GÜVEN PURTUL Grüner Wasserstoff soll das „neue Erdöl“ werden. Doch dazu braucht es sehr viel von dem Gas. Bisher ist es freilich ein rares und daher teures Gut. Das zeigt sich etwa beim...
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