Lexikon

Tierkörperbeseitigung

das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten (Abdeckerei). Krankheitserreger werden bei der Verarbeitung durch eine Hitzebehandlung abgetötet. Geregelt wird die Tierkörperbeseitigung durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Fassung vom 11. 4. 2001.
Ein Weißkopfseeadler (Haliaeetus leucoce phalus) kann eine Maus aus über drei Kilometern Höhe sehen. © DesignPics /OKAPIA
Wissenschaft

Augen: Komplizen des Lichts

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Wissenschaft

Wissenschaft: menschengemacht

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