Lexikon
Tierkörperbeseitigung
das Abliefern, Abholen, Befördern, Lagern, Vergraben, Verbrennen, Behandeln und Verwerten von toten Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (z. B. Eier), die nicht für den menschlichen Genuss verwertbar sind. Die Lagerung, Behandlung und Verwertung obliegt den Tierkörperbeseitigungsanstalten (Abdeckerei). Krankheitserreger werden bei der Verarbeitung durch eine Hitzebehandlung abgetötet. Geregelt wird die Tierkörperbeseitigung durch das Tierkörperbeseitigungsgesetz in der Fassung vom 11. 4. 2001.
Wissenschaft
Augen: Komplizen des Lichts
Die Sinneszellen in unserer Netzhaut sind so sensibel, dass sie einzelne Photonen wahrzunehmen vermögen. Dabei sind die menschlichen Augen aber bei Weitem nicht die besten: Einige Tiere sehen die Welt in einer Weise, die für uns fast unvorstellbar ist. von Christian Jung Wir erfahren die Welt durch unsere Sinne. Hören, Schmecken...
Wissenschaft
Wissenschaft: menschengemacht
Kürzlich erschien in der Fachzeitschrift Nature ein Aufsatz mit folgendem Eröffnungssatz: „Quantenmaterialien, die von emergenten topologischen Fermionen beherrscht werden, sind zu einem Eckstein der modernen Physik geworden“. Im weiteren Verlauf wird anschließend „Die Synthese von semimetallischen Weyl-Ferromagneten“ beschrieben...