Lexikon
Unterbilanz
Verlustvortrag auf der Aktivseite der Bilanz. Bei Kapitalgesellschaften: Das Vermögen deckt nicht mehr voll die Verbindlichkeiten und das nominell gebundene Eigenkapital (Grundkapital und gegebenenfalls Rücklagen). Bei Personenunternehmen: Da Verluste gewöhnlich jährlich mit den Kapitalkonten des oder der Inhaber verrechnet werden, erscheint eine Unterbilanz erst dann, wenn das Eigenkapital ganz verloren ist. Nach dem Aktienrecht muss der Vorstand bei Verlust des Grundkapitals das Insolvenzverfahren beantragen, auch dann, wenn die AG noch zahlungsfähig ist.
Wissenschaft
Innovativer Zement soll Gebäude kühlen
Wenn die Sonne auf Gebäude scheint, heizen sich ihre Wände und Dächer auf und geben die Wärme nach innen und außen ab. Dadurch bilden sich städtische Wärmeinseln und der Energiebedarf für Klimaanlagen steigt. Ein neuartiger Zement soll Abhilfe schaffen: Weil er das Sonnenlicht streut, statt es zu absorbieren, bleibt er sogar...
Wissenschaft
Begierig nach Lithium
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...
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