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Unterbilanz

Verlustvortrag auf der Aktivseite der Bilanz. Bei Kapitalgesellschaften: Das Vermögen deckt nicht mehr voll die Verbindlichkeiten und das nominell gebundene Eigenkapital (Grundkapital und gegebenenfalls Rücklagen). Bei Personenunternehmen: Da Verluste gewöhnlich jährlich mit den Kapitalkonten des oder der Inhaber verrechnet werden, erscheint eine Unterbilanz erst dann, wenn das Eigenkapital ganz verloren ist. Nach dem Aktienrecht muss der Vorstand bei Verlust des Grundkapitals das Insolvenzverfahren beantragen, auch dann, wenn die AG noch zahlungsfähig ist.
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