Lexikon
Wirtschaftsausschuss
ein gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz vom 25. 9. 2001 (§§ 106 ff.) in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern zu bildendes Organ, das dem Zusammenwirken zwischen Unternehmer und Belegschaft in wirtschaftlichen Angelegenheiten dienen soll. Der Wirtschaftsausschuss besteht aus 3–7 Mitgliedern, die vom Betriebsrat bestimmt werden. Der Unternehmer oder sein Vertreter muss an den Wirtschaftsausschusssitzungen teilnehmen. Der Wirtschaftsausschuss ist über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, zu unterrichten, soweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dadurch nicht in untragbarer Weise gefährdet werden. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten zählen die Wirtschafts-, Finanz-, Produktions- und Absatzlage des Unternehmens, das Produktions- und Investitionsprogramm, Rationalisierungsvorhaben, Stilllegung oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten zählen vor allem die Wirtschafts-, Finanz-, Produktions- und Absatzlage des Unternehmens. Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss vorzulegen und zu erläutern.
Wissenschaft
Ein Bund fürs Leben
Die Beziehung zu unseren Geschwistern ist häufig eine der längsten Beziehungen, die wir haben. Sie lehrt uns wichtige soziale Kompetenzen. Und prägt uns ein Leben lang. von DANIELA LUKAßEN-HELD (Text) und LINUS SCHILLING (Illustrationen) Streit und Versöhnung, Liebe und Hass, Neid und Gunst – wohl kaum eine Beziehung ist so von...
Wissenschaft
Kernkraftzwerge
Weltweit entwickeln Ingenieure kleine, modulare Kernreaktoren, die sich am Fließband fertigen lassen. Verhelfen sie der Nuklearenergie zu einer Renaissance? von MARTIN ANGLER Beim Schippen von Sand und Erde sieht man Bill Gates nicht jeden Tag. Doch für den ersten Spatenstich seines neuen Nuklearreaktors ist der Softwarepionier...