Lexikon

Wirtschaftsausschuss

ein gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz vom 25. 9. 2001 (§§ 106 ff.) in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern zu bildendes Organ, das dem Zusammenwirken zwischen Unternehmer und Belegschaft in wirtschaftlichen Angelegenheiten dienen soll. Der Wirtschaftsausschuss besteht aus 37 Mitgliedern, die vom Betriebsrat bestimmt werden. Der Unternehmer oder sein Vertreter muss an den Wirtschaftsausschusssitzungen teilnehmen. Der Wirtschaftsausschuss ist über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren, zu unterrichten, soweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dadurch nicht in untragbarer Weise gefährdet werden. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten zählen die Wirtschafts-, Finanz-, Produktions- und Absatzlage des Unternehmens, das Produktions- und Investitionsprogramm, Rationalisierungsvorhaben, Stilllegung oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten zählen vor allem die Wirtschafts-, Finanz-, Produktions- und Absatzlage des Unternehmens. Der Jahresabschluss ist dem Wirtschaftsausschuss vorzulegen und zu erläutern.
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Wissenschaft

Klima-Kipppunkte sind kaum vorhersagbar

Das Konzept der Klima-Kipppunkte besagt, dass das Überschreiten bestimmter kritischer Schwellen im Klimasystem eine Kaskade unumkehrbarer Veränderungen auslöst. Wann allerdings solche Kipppunkte erreicht sind, lässt sich noch schwieriger vorhersagen als bisher angenommen. Das zeigt eine aktuelle Studie am Beispiel der...

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Wissenschaft

Warum erkältet man sich im Winter leichter?

Kälte, Nässe oder Zugluft sind nicht daran schuld, wenn die Nase läuft. Des Rätsels Lösung verrät Dr. med. Jürgen Brater. Auch wenn ein grippaler Infekt im allgemeinen Sprachgebrauch „Erkältung“ genannt wird, ist Kälte allein nicht in der Lage, ihn auszulösen. Wäre es anders, müssten Eskimos oder Polarforscher, die im ständigen...

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