Lexikon
Wirtschaftssicherstellung
Teil der Regelungen für den Notstand, z. B. Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte an Gütern und Diensten. Rechtsgrundlage ist das Wirtschaftssicherstellungsgesetz vom 24. 8. 1965 in der Fassung vom 3. 10. 1968. Dabei ist eine Lenkung aller Vorgänge der Volkswirtschaft von der Sicherung bzw. Gewinnung der Rohstoffe bis zur Weiterleitung der Fertigprodukte an Endverbraucher vorgesehen.
Wissenschaft
Weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge
Wer fährt sicherer, Mensch oder von künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine? Anhand von Unfalldaten von autonomen und menschengesteuerten Fahrzeugen in den USA zeigt eine Studie nun: Selbstfahrende Autos sind tatsächlich seltener in Unfälle verwickelt und für die meisten Verkehrssituationen die zuverlässigere Wahl. Bei...
Wissenschaft
Die Urzeit des Universums
Den ersten Sternen auf der Spur: das Webb-Weltraumteleskop als Zeitmaschine.
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