Lexikon

Wirtschaftssicherstellung

Teil der Regelungen für den Notstand, z. B. Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte an Gütern und Diensten. Rechtsgrundlage ist das Wirtschaftssicherstellungsgesetz vom 24. 8. 1965 in der Fassung vom 3. 10. 1968. Dabei ist eine Lenkung aller Vorgänge der Volkswirtschaft von der Sicherung bzw. Gewinnung der Rohstoffe bis zur Weiterleitung der Fertigprodukte an Endverbraucher vorgesehen.
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Wissenschaft

Auch die Gegenseite profitiert

Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...

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Wissenschaft

Das Leben vermessen

Digitale Zwillinge und ein ganzheitliches Verständnis der Biologie könnten die Gesundheitsmedizin entscheidend verbessern. von PETER SPORK Wissen Sie, was ein „medizinisches Selfie“ ist? Vermutlich nicht. Aber schon in zehn Jahren machen Sie es vielleicht von sich. Der Begriff stammt vom US-amerikanischen Mediziner und Buchautor...

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