Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

entstaatlichen

ent|staat|li|chen
V.
1, hat entstaatlicht; mit Akk.
aus staatlichem in privaten Besitz überführen;
Ggs.
verstaatlichen;
einen Betrieb e.
Fledermaus fliegt vor dunklem Hintergrund, umgeben von Blättern.
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