Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Mehrheitseigentümer

Mehr|heits|ei|gen||mer
m.
Person, Institution oder Unternehmen, die mehr als 50 Prozent der Anteile am Grundkapital oder den Stimmrechten eines Unternehmens besitzen;
M. des Sporthotels ist der Tennisklub

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