Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Syndikus
Sỵn|di|kus 〈〉
m.
, –
, –ken oder –zi
ständiger Rechtsbeistand von Wirtschaftsunternehmen u. a.
[<
griech.
syndikos
„vor Gericht beistehend; Rechtsbeistand, Anwalt, Vertreter“, < syn
„zusammen, mit“ und dike
„Recht, Rechtsstreit“]
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