Lexikon
Rechtsbeistand
im engeren Sinne, eine Person, der eine besondere behördliche Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung erteilt ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt, Prozessagent oder dgl. zugelassen ist; im weiteren Sinne jedermann, der Rechtsunkundigen in Rechtssachen Rat und Hilfe leistet, z. B. Rechtsanwalt, Prozessagent, sonstiger Verteidiger und Prozessvertreter, Justiziar, Syndikus. – In
Österreich
meist nur in beratender Funktion auftretender Konsulent; bei Zivilprozessen ohne Anwaltszwang kann jede eigenberechtigte Person als Bevollmächtigter bestellt werden (§§ 26 ff. ZPO). In der Schweiz
darf ein Rechtsbeistand im engeren Sinne die Partei nur mündlich und in ihrem Beisein vertreten; Stellvertretung ist meist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.
Wissenschaft
Moderne Schatzsuche
Künstliche Intelligenz und Sensoren unterstützen Bergbauunternehmen beim Aufspüren und Erkunden von Erzvorkommen. von KLAUS JACOB Als im Jahr 1170 im Erzgebirge in der Gegend von Freiberg zufällig Silber gefunden wurde, tobte das erste „Berggeschrei“, eine Art Goldrausch. Bergleute, Händler, Köhler, Vagabunden – alle möglichen...
Wissenschaft
News der Woche 08.08.2025
Der Beitrag News der Woche 08.08.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Der Spin schlägt Wellen
Kosmischer Fingerabdruck in Baumringen
Verräterische Proben
Abenteuer Quanteninternet
Superkalifragilistisch-exponentialigetisch
Eine für alle