Lexikon
Rechtsbeistand
im engeren Sinne, eine Person, der eine besondere behördliche Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung erteilt ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt, Prozessagent oder dgl. zugelassen ist; im weiteren Sinne jedermann, der Rechtsunkundigen in Rechtssachen Rat und Hilfe leistet, z. B. Rechtsanwalt, Prozessagent, sonstiger Verteidiger und Prozessvertreter, Justiziar, Syndikus. – In
Österreich
meist nur in beratender Funktion auftretender Konsulent; bei Zivilprozessen ohne Anwaltszwang kann jede eigenberechtigte Person als Bevollmächtigter bestellt werden (§§ 26 ff. ZPO). In der Schweiz
darf ein Rechtsbeistand im engeren Sinne die Partei nur mündlich und in ihrem Beisein vertreten; Stellvertretung ist meist nur durch einen Rechtsanwalt möglich.Wissenschaft
Erzrausch am Meeresgrund
Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...
Wissenschaft
Leuchtende Forschungshelfer
Das grün fluoreszierende Protein und seine Nachfolger bringen Licht und Farbe in die Welt der Zellen: Sie sind unverzichtbare Werkzeuge der Mikroskopie – und neue Anwendungen stehen bevor. von JULIETTE IRMER Das grün fluoreszierende Protein, kurz GFP genannt, hat eine erstaunliche Karriere hinter sich: Millionen Jahre lang hatte...
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