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Das ist bei Reisemängeln zu tun

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Und in einer diesjährigen Umfrage, wie gut der Urlaub den Deutschen gefallen habe, antwortete der Großteil auch mit »alles bestens«. Dennoch gibt es auch immer die andere Seite und manche Reisende haben wahrlich das Pech, vom sprichwörtlichen Regen in die Traufe zu kommen. Vom miesen Wetterparadies daheim in die miserable Urlaubshölle im Urlaubsland. Aber was können Reisende unternehmen und welche Wege stehen ihnen offen? Müssen sie tatsächlich im Pauschalurlaub alles hinnehmen oder auch schon vor Ort auf den Tisch hauen und eine Verbesserung anklagen? Dieser Artikel schaut sich das Thema einmal an.

Wenn es auf die Reise geht, freuen sich die Gäste auf eine tolle Zeit - es kann jedoch auch anders kommen.

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Einige typische Reisemängel

Natürlich ist auch am Urlaubsort nicht nur heiterer Sonnenschein. Irgendwo gibt es immer einen kleineren Schandfleck, den jedoch die meisten Reisenden problemlos ignorieren können. Andere Schandflecken sind hingegen so riesig, dass sie als Schandberg bezeichnet werden dürfen. Einige Reisemängel dieser Art können sein:

  • Sauberkeit - jeder Gast, egal ob Pauschaltourist oder Tourist, der sich das Hotel selbst gesucht hat, hat das Recht auf ein sauberes Zimmer. Das heißt, dass er keine Haare und Hinterlassenschaften der letzten Zimmerbewohner akzeptieren muss und durchaus erwarten darf, dass die Benutzung des Bades problemlos vonstattengeht. Auch Schimmel, verkalkte Armaturen oder hakende Fenster- und Balkontüren müssen nicht hingenommen werden.
  • Verpflegung - wer Halb- oder Vollpension gebucht hat, darf - abhängig von der Sternen - erwarten, eine gute Verpflegung zu erhalten. Selbst bei Zwei-Sterne-Hotels müssen Buffet oder Speisekarte gewisse Standards aufweisen. Sind morgens beim Frühstück schon Käse- und Wurstscheiben angelaufen, bevor überhaupt der Speisesaal geöffnet hat, handelt es sich um einen Mangel. Dasselbe gilt für Ungeziefer, Haare oder vertrocknete/vergarte Speisen.
  • Abzocke - werden innerhalb des Urlaubs Ausflüge oder Fahrten angeboten, müssen diese in der Regel extra bezahlt werden. Sind die Fahrten jedoch vom Reiseveranstalter garantiert oder erweisen sie sich als Kaffeefahrt unter fremder Sonne können sie beim Veranstalter moniert werden.
  • »Gestohlene« Reisetage - bei einem Pauschalurlaub wird alles vom Reiseveranstalter geregelt. Dazu zählen auch die Flughafentransfers. Hier kommt es jedoch manchmal vor, dass die Transfers nicht funktionieren oder so geplant sind, dass Stunden verloren gehen.
  • Entfernung - dass »direkter Meerblick« und »in Fußnähe zum Strand« durchaus sehr variable Beschreibungen sind, ist bekannt. Sollten die Wege zu den beschriebenen Örtlichkeiten jedoch massiv von dem abweichen, was für den Urlaub versprochen wurde, ist das ein Mangel. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Reiseveranstalter von »fünf Minuten per Fuß zum Badestrand« spricht.
  • Zugang zum Strand - der sollte zum Hotel gehören, nicht wahr? Es gibt jedoch auch Hotelanlagen, die zwar direkt am Strand liegen, dieser aber von einer anderen Firma betrieben wird. Der Zugang ist nun nur gegen eine extra Gebühr möglich.
  • Ausstattung - auch hier gibt es viele Mängel, die sich ganz nach der Sternezahl des Hotels und dessen Beschreibung richten. Wirbt ein Hotel mit einem großen, neu ausgestatteten Fitnessbereich, einer Wellnesslandschaft und einem traumhaften Pool und findet der Gast einige ausgeleierte Geräte in einer Nische, eine Holzliege unter einer Kunstpalme und einen Pool mit abgeschlagenen Fliesen vor, kann er die Mängel beanstanden.

Was können Betroffene tun?

Grundsätzlich haben Reisende mehrere Mittel, um sich zur Wehr zu setzen. Wichtig ist, die Art der Mängel niederzuschreiben. Zudem können Pauschalreisende andere Schritte einleiten, als selbstständig Reisende:

  • Selbstständig reisend - hier steht kein Reiseveranstalter zwischen Tourist und Hotel. Urlauber müssen sich selbst um eine Behebung kümmern. Tipp: Wer über eines der Urlaubsportale gebucht hat, findet dort nicht selten eine Hilfestellung. Viele Urlaubsportale haben dauerhaft Mitarbeiter in den Urlaubsgebieten, die sich für Gäste einsetzen.
  • Pauschalurlauber - hier ist die erste Anlaufstelle der Reiseveranstalter. Ihm sollten die Probleme direkt gemeldet werden. Tipp: Die Mängelmitteilung sollte schriftlich dokumentiert und vom Reiseveranstalter unterzeichnet werden.

Zudem kommt es auf die Mängel an. Einige lassen sich noch direkt vor Ort beheben, sodass der Urlaub doch schön wird. Andere hingegen können vor Ort zwar moniert werden, werden in der Regel aber erst nach der Rückkehr vergolten:

  • Hotelprobleme - Sauberkeit, Ausstattung, Lage - das sind alles Punkte, die direkt vor Ort behoben werden können. Pauschalurlauber sollten sich direkt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und bei Sauberkeitsproblemen mit dem Hotelpersonal. Sie haben mindestens einen direkten Anspruch auf ein neues Zimmer. Gibt es keines oder entspricht die Ausstattung keinesfalls der gebuchten Leistung können sie mit dem Reiseveranstalter über einen Hotelwechsel sprechen. Selbstständig Reisende sollten ebenfalls die Mängel direkt ansprechen.
  • Abzocker - stammt die Ausflugstour vom Reiseveranstalter und entpuppt sich als sündhaft teure Kaffeefahrt, wird diese direkt vor Ort moniert.

Jeder Tourist sollte Fotos von den Mängeln machen und sich dokumentieren lassen, dass diese gemeldet wurden. Der Reiseveranstalter hat eine kurze Frist zur Behebung vor Ort. Stimmen andere Punkte nicht, so werden diese auch vor Ort dokumentiert, aber zu Hause bearbeitet. Jeder Tourist kann einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit dem Reiseveranstalter kommunizieren lassen. In der Regel steht Touristen durchaus ein Preiserlass oder gar Schadenersatz zu. Hierzu existiert die sogenannte Frankfurter Tabelle, in der einige Minderungen exemplarisch aufgezeigt werden. Wurde das Hotel selbst gebucht, sollten sich Reisende unbedingt an das jeweilige Reiseportal wenden und mit den dortigen Anwälten sprechen. Häufig setzen sie sich für die Forderungen der Reisenden ein - und nehmen notfalls auch das Hotel aus dem Angebot, wenn es absolut nicht den Anforderungen entspricht.

Wenn Traum und Realität beim Urlaub voneinander abweichen.

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Fazit - nicht alles hinnehmen

Kein Reisender muss alles hinnehmen, was ihm im Urlaub nicht geboten wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Individual- oder Pauschalurlaub handelt. Pauschalreisende sollten sich bei Problemen und Mängeln direkt an den Reiseveranstalter wenden und schmutzige Zimmer gleich mit dem Hotelpersonal besprechen. Doch auch Individualtouristen haben Rechte. Funktioniert die Mängelbehebung nicht auf eigene Faust, steht ihnen immer der Weg zum Reiseportal, auf dem sie gebucht haben, zur Verfügung. Mit Glück halten sich sogar Mitarbeiter im Urlaubsort auf. Konnten während des Urlaubs einige Punkte nicht behoben werden, können Pauschal- und Individualreisende über einen Rechtsbeistand Schadenersatz fordern.

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