Lexikon
Ärgernis
Erregung öffentlichen Ärgernissesnach § 183a StGB strafbare Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfindens durch Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit, wenn ein anderer daran Anstoß nimmt; zu unterscheiden vom Exhibitionismus, von der Ruhestörung und grobem Unfug. – Entsprechend in Österreich: §§ 218, 208 StGB.
Wissenschaft
»Mit KI klappt der Griff in die Kiste«
Der Fraunhofer-Forscher Werner Kraus erwartet, dass Serviceroboter immer mehr Einsatzbereiche erobern. Doch für manche Anwendungen sind noch hohe technische Hürden zu nehmen. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Dr. Kraus, seit Jahren sind Serviceroboter, die Menschen im Alltag unterstützen, ein Thema. Doch wo sind sie? Es gibt...
Wissenschaft
Schlafapnoe-Maske ist nicht bei allen gut fürs Herz
Wer im Schlaf häufig Atemaussetzer bekommt, hat ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Um dem entgegenzuwirken, müssen viele Patienten nachts eine sogenannte CPAP-Maske tragen, die sie mit Luft versorgt und verhindert, dass sich ihre Atemwege schließen. Doch kann diese Behandlung wirklich Herzinfarkte, Schlaganfälle...