Lexikon
Ärgernis
Erregung öffentlichen Ärgernissesnach § 183a StGB strafbare Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsempfindens durch Vornahme sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit, wenn ein anderer daran Anstoß nimmt; zu unterscheiden vom Exhibitionismus, von der Ruhestörung und grobem Unfug. – Entsprechend in Österreich: §§ 218, 208 StGB.
Wissenschaft
Das Dilemma mit dem grünen Tee
Alles, was wir in flüssiger oder fester Form zu uns nehmen, wirkt auf unser Wohlbefinden – uralter Hut. Auch dass einzelne Nahrungsmittel offenbar ganz spezifische Wirkungen haben, weiß man schon lange. Die moderne Ernährungsforschung ist seitdem vor allem an drei Fragen interessiert: Welche exakten Bestandteile machen die...
Wissenschaft
Die verborgene Kraft der kleinsten Mikroquasare
Der Ursprung der energiereichen kosmischen Strahlung ist eines der größten Rätsel der Astroteilchenphysik. Denn bisher sind nur einige Quellen dieser schnellen Teilchen und kurzwelligen Gammastrahlung bekannt. Jetzt liefern neue Beobachtungen mit dem NASA-Gammastrahlen-Teleskop Fermi-LAT Hinweise auf zuvor unterschätzte Akteure...
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